Ausbildung und Integration für Migranten (AIM)

Kontakt:

Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V., Diedrichstr. 2, 24143 Kiel, Tel: 0431 - 76114, Fax: 0431 - 76117, Email: info@tgsh.de, Internet: www.tgsh.de


Wer ist die tgs-h?

Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. (tgs-h) ist eine gemeinnützige landesweite Organisation, die die Interessen der türkischen Minderheit in Schleswig-Holstein vertritt.
Am 26. November 1995 wurde die tgs-h unter anderem auf Grund der Ereignisse von Rostock, Mölln, Solingen und Lübeck gegründet, um eine öffentliche Lobby für die in Schleswig-Holstein lebenden BürgerInnen türkischer Herkunft zu bilden.
Die tgs-h vertritt die Interessen der in Schleswig-Holstein lebenden türkischen MigrantenInnen gegenüber den deutschen und türkischen Behörden. Sie führt die öffentliche Debatten um Einwanderungs-, Minderheiten- und Ausländerpolitik mit. Außerdem unterstützt sie die türkische Bevölkerungsgruppe beratend bei der Bewältigung ihrer Probleme.
Um einen Beitrag zur Verwirklichung der Rechte von MigrantInnen als kulturelle Minderheit zu leisten, führt die tgs-h Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, Konferenzen, Foren, Seminare und Kurse durch. Soziale, politische, ökonomische, rechtliche und kulturelle Fragen kommen hier zur Sprache. Die tgs-h setzt sich besonders im Bereich der Jugendarbeit ein und engagiert sich für die Förderung der Fähigkeiten und Interessen dieser.

Ausgangspunkt und Hintergründe der Projektarbeit:

Als in Schleswig-Holstein während der 90er Jahre nicht ausreichend Lehrstellen für Jugendliche zur Verfügung standen, beschloss die tgs-h im Jahre 1998 Migrantenbetrieben bei der Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen zu helfen.
Da die Fähigkeit bzw. Eignung zur Ausbildung bei Migrantenbetrieben nicht vorhanden war, setzte an diesem Punkt die Arbeit der tgs-h an, um den Weg zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung für diese Betriebe zu ebnen. Dadurch erschließt die tgs-h ungenutztes Potential für den Ausbildungsmarkt in Schleswig-Holstein.
In Zusammenarbeit mit dem Kieler Wirtschaftsministerium, den Kammern und dem Arbeitsamt Kiel wurde das Kernprojekt von "AIM", "Migranten schaffen zusätzliche Lehrstellen", ins Leben gerufen.
Während der Arbeit an diesem Projekt stellte die tgs-h fest, dass neben der Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung ebenso wichtig ist. Aus diesem Grund wurde 2001 das Kernprojekt erweitert, um die Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu motivieren und zu beraten.
In Lübeck und Elmshorn verfolgt das "AIM-Projekt" das Ziel, die hier ansässigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund über Ausbildungsmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren zu informieren und sie bei der Herangehensweise und Umsetzung motivierend zu stärken und zu unterstützen. Die tgs-h nimmt mit dem "AIM-Projekt" eine Brückenfunktion zwischen den Jugendlichen, ihren Familien, den Schulen sowie den verschiedenen Ämtern ein.
Die Lage auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt in Deutschland ist nach wie vor sehr angespannt. Zu Beginn eines jeden Ausbildungsjahres wird ein Defizit an Lehrstellen registriert. Die Zahl der Bewerber steigt, die Zahl der Ausbildungsplätze sinkt. Ebenso ist die Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze beschränkt, so dass nur qualifizierter Nachwuchs eine reale Chance hat.
Eine Lösung zum Abbau des entstandenen Defizits an Lehrstellen kann bei und mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen gesucht werden. Hier können vor allem die Betriebe mit Migranteninhabern durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze eine wichtige Rolle übernehmen.
Des Weiteren wächst die Zahl der nichtdeutschen Jugendlichen - besonders türkischer Herkunft, die keinen Schul- und/oder Berufsabschluss haben. Aufgrund verschiedener Umstände, nehmen diese Jugendlichen die vorhandenen Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht, oder nicht mehr in Anspruch. Diese lassen sich z. T. nicht einmal bei den Arbeitsämtern registrieren, um damit ihre Vermittlungschancen zu erhöhen.
Hinzu kommt, dass sich junge MigrantInnen auf ein geringes Berufsspektrum konzentrieren. So suchen sich z. B. Mädchen am ehesten einen Ausbildungsplatz als Friseurin, Verkäuferin oder Arzthelferin. Bei den Jungen sind die überwiegend gewählten Berufe Metallbauer, Kfz-Mechatroniker, Elektro- oder Gas- und Wasserinstallateur sowie Maler und Lackierer.
Als Gründe dafür sind die schlechteren Schulabschlüsse der Jugendlichen mit Migrationshintergrund - im Vergleich zu deutschen Jugendlichen, sowie das Einstellungsverhalten der Betriebe zu nennen. Außerdem spielt bei Jugendlichen türkischer Herkunft die Familie im Prozess der Berufswahl eine große Rolle und übt auch großen Einfluss auf die/den Jugendliche/n. Die Eltern verfügen dabei aber oft nur über unzureichende Kenntnisse im Hinblick auf das deutsche Schul- und duale Ausbildungssystem und haben deshalb z. T. nur ungenügendes Hintergrundwissen.
Die Ausbildung von Mädchen wird von manchen Eltern türkischer Herkunft - auch wegen fehlender Informationen - als nicht unbedingt notwendig angesehen. Dieser Möglichkeit stehen sie deshalb oftmals skeptisch gegenüber.

Ziele und Zielgruppen des Projektes:

Das AIM Projekt hat zwei Hauptanliegen:

Die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen bei den Migrantenbetrieben
Anhand verschiedener Variablen (Statistiken, Probleme auf dem Stellenmarkt, kulturelle Unterschiede, Weiterbildung der Migranten zu Unternehmern) wurde versucht die Lage zu analysieren, um festzustellen, "weshalb Migrantenbetriebe selten ausbilden". Die Analyse führte zu folgenden Zielsetzungen in der Arbeit mit Migrantenbetrieben:

  • Motivation und Überzeugungsarbeit
  • Persönliche Besuche (wenn nötig mit IHK oder HWK)
  • Begleitung bei Ämterbesuchen und Hilfe beim bürokratischen Schriftverkehr
  • Konstante Betreuung der Betriebe

Es werden persönliche Kontakte mit ausländischen Betriebsinhabern hergestellt und Informations- und Beratungsgespräche vereinbart.

Beratung und Begleitung von türkischen Jugendlichen und deren Familien bei der Berufsorientierung, Ausbildung und der Erlangung höherer schulischer Qualifikationen
Das "AIM-Projekt" will durch Informations- und Beratungsarbeit sowohl Jugendliche als auch Eltern mit Migrationshintergrund motivieren, sich mit der Notwendigkeit einer beruflichen Ausbildung auseinanderzusetzen. Die türkische Familie wird dabei als Ausgangspunkt für die Informierung, Beratung und Integration der Jugendlichen in die Berufswelt verstanden. Die Eltern werden als Akteure in diesen Prozess miteinbezogen. Dabei wird besonderer Wert auf die Qualifizierung junger Frauen mit Migrationshintergrund gelegt.
Notwendige Grundlage zur Verbesserung der Chancengleichheit von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist die Schaffung einer Grundlage zum Start in das Berufsleben.
Um Lehrstellen in Migrantenbetrieben einrichten zu können, müssen folgende Funktionsabläufe geleistet werden:

  • Information über das duale Ausbildungssystem und die Rechte und Pflichten der Ausbildung.
  • In Kooperation mit den zuständigen Kammer werden die betrieblichen Ausbildungsvoraussetzungen geprüft.
  • Betriebe werden beim Erwerb der Ausbildereignung unterstützt.
  • Einschaltung der zuständigen Stellen
  • Ausbilden im Verbund: Durch Auslagerung einzelner Ausbildungsbereiche, die ein Betrieb allein nicht abdecken kann, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit anderen Betrieben auszubilden.

Betriebsinhaber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Persönliche Eignung:

  • Vollendung des 24. Lebensjahres
  • keine Vorstrafen
  • keine Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz (BbiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)

Fachliche Eignung:

  • Abschluss im gleichen Ausbildungsberuf oder
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ähnlicher Richtung, oder
  • Studium in entsprechender Fachrichtung und Berufspraxis oder
  • Langjährige und einschlägige Berufserfahrung (mind. 6 Jahre)

Betriebliche Eignung:

  • "Auszubildende dürfen nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder der Beschäftigten Fachkräfte steht" (§ 22 BbiG) und Handwerksordnung (§ 23 HwO)

Ausnahmeregelung nach AEVO:

  • Im Rahmen des "AIM-Projekts" wird die Ausnahmeregelung für langjährige Tätigkeit angewandt: d.h. der Ausbilder muss sechs Jahre Berufserfahrung (die doppelte Ausbildungszeit) haben. Beispiel: Bei einer drei jährigen Berufsausbildung, müssen sechs Jahre Berufserfahrung vorhanden sein.
  • Anleitung von Mitarbeitern und Teilnahme an einem Ausbilderseminar (Kurzform), das in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kammer geplant und durchgeführt wird.

Seit 1998 wurden durch das Projekt landesweit insgesamt ca. 200 neue Ausbildungsplätze geschaffen.
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Betriebe befinden sich in der Bearbeitung.
140 Betriebe wurden von den Kammern anerkannt und 34 Betriebe wurden auf Grund der nicht gegebenen Voraussetzungen als Ausbildungsbetrieb abgelehnt.

Informations- und Betreuungsarbeit

  • Überbetriebliche Informationen zum Arbeitsmarkt und seinen Strukturen
  • Betriebe werden bei der Bewerberauswahl und der Vorbereitung des Ausbildungsvertrages unterstützt und beraten.
  • Die Anmeldung der/des Auszubildenden in den Berufsschulen wird vorgenommen.
  • Bei Problemen während der Ausbildung werden Betriebe unterstützt und beraten.
  • Bei Bedarf wird Unterstützung bei der Berichtsheftkontrolle angeboten.

Wie sehen die konkreten Leistungen der Jugendarbeit aus?

Vorarbeit

  • Informationen über Ausbildungswege und –plätze
  • Heranführung an verschiedene Berufsfelder
  • Erhöhung der Medienkompetenz durch Umgang und Recherche im Internet
  • Persönliche und telefonische Beratung
  • Auskunft und Weitervermittlung an Beratungsstellen
  • Hilfe bei der Suche von Ausbildungsplätzen
  • Hilfe bei der Suche von Praktikumsplätze
  • Motivation und Unterstützung bei der Anmeldung für weiterführende Schulen
  • Erklären und Besprechen der Ausbildungsvertragsmodalitäten

Begleitung während der Ausbildung

  • Information über Rechte und Pflichten während der Ausbildung
  • Vermittlung von Hilfen bei Schulproblemen
  • Hilfestellung bei Problemen im Betrieb
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Beratung bei der Prüfungsvorbereitung

 

Öffentlichkeitsarbeit im engeren und im weiteren Sinne

Die ProjektmitarbeiterInnen arbeiten in folgenden Bereichen:

  • Akquise in Migrantenbetrieben in Schleswig-Holstein
  • Organisation von Qualifizierungskursen in Zusammenarbeit mit den Kammern
  • Informationen und Weitervermittlung an die vor Ort ansässigen Projekte und Einrichtungen zur (vor-) beruflichen Integration (Schul- und Berufsmotivation) sowie der (Migranten-) Vereine
  • Informationsarbeit an Schulen (Abschlussklassen) mit Projektvorstellung.
  • Aufsuchende Sozialarbeit in Jugendzentren, türkischen Sportvereinen und Selbsthilfeorganisationen, um zur Berufsausbildung zu motivieren und zu informieren.
  • Hinführung und Begleitung zum Arbeitsamt für die Vermittlung adäquater Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausbildungsplätzen.
  • Eltern und Familien aufsuchen um über Ausbildungsmöglichkeiten zu beraten.
  • Unterstützungsangebote bei der Teilnahme vorhandener Qualifizierungs-, Berufs- Beschäftigungsmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit und Austausch mit der Berufsberatung der Arbeitsämter und anderen Institutionen.
  • Freizeit- und Motivierungsangebote planen, organisieren und durchführen (Hausaufgabenhilfe, Nachhilfeunterricht, Folkloretanzgruppen, etc.).
  • Veranstaltungsprogramme entwerfen und koordinieren.
  • Begleitung von Betriebsinhabern zum Auswertungsgespräch bei den Kammern.

    Methodischer Ansatz

    Seit langem wird die Diskrepanz zwischen den Beratungsangeboten des Arbeitsamtes und anderen Institutionen sowie die mangelhafte Annahme der Angebote durch MigrantInnen beschrieben. Diese auch als "Inanspruchnahmebarriere" beschriebene Grundhaltung ist in vielen Untersuchungen und Analysen festgestellt worden. Obwohl in verschiedenen Bundesländern einige Projekte durchgeführt wurden, bei denen Teilerfolge erzielt werden konnten, haben die Erkenntnisse bisher jedoch nicht dazu geführt, dass adäquate Beratungs- und Beschäftigungskonzepte entwickelt worden sind.
    Ein solches Konzept müsste folgende interkulturelle Elemente enthalten:
    Jugendliche mit Migrationshintergrund sind überwiegend über die Familie zu erreichen. Für eine effektive Beratungskonzeption heißt das, dass die Kontaktaufnahme nicht ausschließlich bei der/dem Jugendlichen als Individuum, sondern bei der Familie als Ganzes erfolgen sollte. In den Augen der Eltern, wie auch einem großen Teil der Jugendlichen selbst, sollte das Familiensystem methodisch miteinbezogen werden.
    Da die Berufsorientierung und der Prozess der Berufswahl nicht zwangsläufig einen Schritt zur Ablösung des Jugendlichen von seiner Familie darstellen muss, sondern im Gegenteil als eine Entscheidung, die zum Nutzen der ganzen Familie und des Familienzusammenhaltes ist, bedeutet dies, dass die Familien für den Berufswahlprozess und den Aufbau von Beschäftigungsperspektiven gewonnen werden müssen. Dies gilt besonders bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen der Familienzusammenführung (nachziehende junge Ehemänner) kann die Familie auch aus Ehepartner und Schwiegereltern bestehen.
    Deutsche Einrichtungen erreichen Migrantenfamilien relativ schwer. Anders als lange angenommen, fügen sich Migrantenfamilien nicht zwangsläufig durch den (an-) dauernden Aufenthalt auch stärker in das deutsche Gesellschaftssystem ein. Bei einem großen Teil ist vielmehr die Umkehr von Annäherungen an deutsche Vorstellungen und die Besinnung auf eigene ethnische Normen und Werte zu beobachten. Daher muss eine effektive Beschäftigungs- und Berufsorientierung für Jugendliche mit Migrationshintergrund auch bei den ethnischen Gemeinschaften ansetzen. In vielen Bundesländern und Städten hat sich z. B. die türkische Gemeinschaft in Form der Türkischen Gemeinde bzw. in Form eines Bündnisses türkischstämmiger MigrantInnen konstituiert. Diese stellt dann den adäquaten Ansprechpartner (für einen großen Teil der in der Stadt bzw. in dem Bundesland lebenden türkischstämmigen MigrantInnen) dar.
    Die Miteinbeziehung der Familie erfordert den Einsatz muttersprachlichen Personals. Durch Einrichtungen mit ausschließlich deutschem Personal sind viele Migrantenfamilien sowohl sprachlich als auch kulturell überfordert.
    Auf der Grundlage dieser Elemente soll eine neue arbeitsmarktorientierte Beratungs- und vorberufliche Bildungskonzeption mit migrationsspezifischen Anspracheformen und Inhalten angewandt werden. Die oben benannten Zielgruppen sollen im Vorfeld der Berufsvorbereitung, beruflichen und schulischen Bildung und Beschäftigung durch zusätzliche Maßnahmen gefördert werden. Diese sollen durch Vor-Ort-Beratung von ProjektmitarbeiterInnen mit interkultureller Kompetenz, die auch die Familien mit einbeziehen, erreicht werden, um sie in das Bildungs- und Beschäftigungssystem einzugliedern.
    Die wesentliche Zielgruppe des Projekts bilden die arbeitslosen und die in den Arbeitsmarkt strebenden Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die besondere Integrationsnachteile und –schwierigkeiten haben. Entsprechend der Projektzielsetzung - die Bekämpfung der Ausgrenzung von Jugendlichen mit Migrantionshintergrund aus dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - wird sich die Auswahl der Zielgruppen an den konkreten beschäftigungshemmenden Problemen der Betroffenen orientieren. Diese sind vor allem Sprachprobleme, Orientierungsschwierigkeiten innerhalb der deutschen Gesellschaft sowie der Arbeits- und Berufswelt, mentalitäts- und kulturell bedingte Beschäftigungshindernisse sowie andersartige Qualifikationsstrukturen.
    Nachdem das Projekt "Ausbildung und Integration für Migranten (AIM)" im September 2001 in Lübeck startete und die Aufbauphase zur Einbindung in das soziale Netzwerk mit Vorstellungsterminen (bei Schulen, Jugendsozialeinrichtungen und anderen Institutionen) sowie Veranstaltungen zur Bekanntmachung, Anfang Januar 2002 erfolgreich durchgeführt wurde, können seit dem (bis einschließlich November 2003) folgende Erfolge verbucht werden:
    Insgesamt wurden 268 Personen in dem AIM-Projekt angemeldet.

    Insgesamt befinden sich derzeit (Stand November 2003) 123 Personen in der Vermittlungsbearbeitung. Davon sind 77 Personen männlichen Geschlechts und 46 weiblichen Geschlechts.

    Der größte Teil dieser Jugendlichen wird sich im Ausbildungsjahr 2004 um einen Ausbildungsplatz bewerben oder sich ab Februar 2004 für eine weiterführende Berufsfachschule anmelden. Von daher ist zu erwarten, dass sich die Zahlen der Jugendlichen in den Bereichen "berufliche Ausbildung" und "weiterführende Berufsfachschule" im kommenden Jahr wesentlich erhöhen werden.
    Die Aufklärungsarbeit bei den Familien türkischer Herkunft wird folgendermaßen vorgenommen. Die tgs-h veranstaltet an deutschen Schulen Elternabende in türkischer Sprache. So können sich Familien türkischer Herkunft, die die deutsche Sprache nur unvollständig sprechen, über die schulischen Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Kinder sowie über das duale Ausbildungssystem in Deutschland und die Wichtigkeit einer beruflichen Ausbildung informieren. Deshalb wird zum Vergleich das türkische Schul- und Berufsausbildungssystem dem deutschen gegenübergestellt. Denn viele türkische Eltern kennen das deutsche Schul- und Berufsausbildungssystem nur sehr unzureichend oder gar nicht. Aus diesem Grund fehlen ihnen Kenntnisse über die Vielfältigkeit der Qualifizierungsmöglichkeiten in Deutschland.
    Die Familien türkischer Herkunft werden über die Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze sowie Schulplätze für weiterführende Schulen informiert. Da vielen Familien auch diese Anmeldefristen nicht bekannt sind, kommt es dazu, dass ihre Kinder den Anschluss an einen Ausbildungs- oder Schulplatz zu einer weiterführenden Schule verpassen. Dieses soll durch intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit bei den Eltern vermieden werden, damit sie ihre Kinder fördern und unterstützen können.
    Die tgs-h berät Migrantenfamilien bei der Entscheidung für die geeignete Berufsfachschule und dem rechtzeitigen Anmelden für einen Schulplatz sowie dem Ausfüllen der notwendigen Formulare.
    Die hohe Arbeitslosigkeit unter Migranten und die geringen Chancen auf höhere schulische und berufliche Qualifikationen wirken sich negativ auf das soziale Umfeld aus und führen zu Desinteresse und Demotivation. Es fehlen den Jugendlichen mit Migrationshintergrund Vorbilder aus der eigenen Familie oder dem Umfeld in der eigene Community, die sie motivieren können, sich schulisch und beruflich zu etablieren.

    Nachbetreuung

    Die Erfahrung mit Migrantenbetrieben hat uns gezeigt, dass die neu geschaffenen Lehrstellen dann besetzt werden, wenn die tgs-h Betriebe bei der Auswahl der Auszubildenden und beim Ausfüllen der Ausbildungsverträge unterstützt. Das gilt auch für die Anmeldung der/des Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule. Häufig übernimmt die tgs-h eine Vermittlerrolle, wenn zwischen dem Unternehmer und der/dem Auszubildenden Probleme entstanden sind.
    Jugendliche mit Migrationshintergrund haben oftmals starke Motivierungsdefizite. Diese begünstigen dann oftmals den Abbruch von begonnenen Ausbildungs-, Arbeits-, oder Qualifizierungsmaßnahmen. Die MitarbeiterInnen des Projektes betreuen daher die Jugendlichen auch nach der Aufnahme einer Ausbildung, Arbeit, Qualifizierungsmaßnahme oder der Aufnahme an einer weiterführenden Schule weiter. Dadurch lassen sich Motivation und Durchhaltevermögen der TeilnehmerInnen stärken.
    Die tgs-h stellt mit ihrem AIM-Projekt keine Konkurrenz für die bestehenden Einrichtungen dar, sondern möchte mit diesen kooperieren. Bei diesem Projekt sind die Handwerks- und Handelskammern, Arbeitsämter, Jugendfreizeitheime, Stadtteilbüros, Betriebe deutscher und ausländischer Inhaber, Beratungsstellen, (Migranten-) Vereine und Moscheen unersetzliche Kooperationspartner. In Zusammenarbeit mit den Einrichtungen möchte die tgs-h das "AIM-Projekt" verwirklichen.

    Im Frühjahr 2002 hat sich die tgs-h mit dem AIM-Projekt an dem von der Bundesregierung und der Bertelsmann Stiftung ausgeschriebenen "Wettbewerb zur Integration von Zuwanderern" beworben. Von insgesamt 1.328 Projekten, die sich aus ganz Deutschland beworben haben, schaffte das AIM-Projekt den Sprung unter die 10 besten Projekte. Die MitarbeiterInnen und Vorstandsmitglieder wurden am 22. August 2002 mit den neun anderen Projektsiegern zu einer Preisverleihung nach Berlin eingeladen. Dort begrüßte der Bundespräsident Johannes Rau die Sieger im Schloss Bellevue zu einer persönlichen Ehrung. Anschließend fand im Schlossgarten eine Galaveranstaltung statt, die live im Fernsehen übertragen wurde.
    Eine hochrangig besetzte Jury, unter dem Vorsitz von Staatssekretär Rüdiger Frohn (Chef des Bundespräsidialamtes), und Professor Werner Weidenfeld (Präsidiumsmitglied der Bertelsmann Stiftung) wählte die besten Projekte aus. Dem Gremium gehörten die Vorsitzende der Zuwanderungskommission Prof. Dr. Rita Süssmuth, die Leiterin des Landeszentrums für Zuwanderung Nordrhein-Westfalen Dr. Lale Akgün, die Ausländerbeauftragte von Brandenburg Almuth Berger und andere an.
    Die Preisverleihung und die damit verbundene Ehrung hat die tgs-h in dem Erfolg ihrer Arbeit bestätigt und daneben enorm motiviert, diese Arbeit auch weiterhin verstärkt fortzusetzen.
    Am 08. Oktober 2003 fand die Übergabe des Zuwendungsbescheids vom Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein für das AIM-Projekt in Elmshorn statt.
    Hier wurde ein weiteres Beratungsbüro für die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund eingerichtet. Es befindet sich in den Räumlichkeiten des Türkischen Elternbundes, in der Gärtnerstraße 10.
    Das Wirtschaftsministerium fördert das Projekt mit 155.000 EURO.
    Ziel ist es auch hier, den Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine bessere Perspektive auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verschaffen, Ausbildungsplätze zu schaffen und als Brücke zwischen Auszubildenden und Betrieben und Ämtern zu fungieren.

    Wirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer:
    "Ich begrüße das Projekt Ausbildung und Integration für Migranten (AIM) und wünsche ihm viel Erfolg. Ausländische Jugendliche sollen die gleichen Chancen in der Schule und Ausbildung haben, wie alle anderen."

    Im Januar 2003 stand das AIM-Projekt auf der Kippe, da die weitere Finanzierung unklar war. Es konnte auf Grund der Unterstützung aller politischen Parteien jedoch abgewendet werden. Es wurde betont, dass das AIM-Projekt wichtig ist, um das Bildungsverhalten junger Migranten zu verändern. Obwohl diese zumeist in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, haben sie doch erhebliche Sprachdefizite.
    Die Förderung durch das Arbeitsamt Lübeck läuft im Jahr 2004 definitiv aus. Das bedeutet, dass ca. 26.000 EURO aus der Projektfinanzierung wegfallen, für die neue Sponsoren geworben werden müssen.

    Die tgs-h bedankt sich recht herzlich bei dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein sowie bei den Arbeitsämtern der Stadt Kiel, Lübeck und Elmshorn für ihre finanzielle Unterstützung.
    Ebenso gilt unser Dank der reibungslosen Zusammenarbeit mit den Betrieben, Kammern, Sozialeinrichtungen, (Berufs-) Schulen sowie den Vereinen und Moscheen.
    Denn ihr Engagement macht unsere Arbeit erst möglich !!