| Informieren, Beteiligen, Kooperieren |
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| Ariane Bischoff, Klaus Selle und Heidi Sinning | |||
| (05. 02. 2002) | |||
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Kommunikationsformen von A (wie Aktion) bis Z (wie Zukunftswerkstatt) Der folgend Text wurde mit freundlicher Genehmigung durch Klaus Selle dem Buch "Planung und Kommunikation" (Klaus Selle (Hrsg.), Bauverlag, Wiesbaden und Berlin 1996, S. 61-78) entnommen. Dieses grundlegende Buch erschien 2005 in einer » völlig überarbeiteten 4. Auflage! Inhalt:Die Gesetze schreiben einige Formen der Kommunikation zwischen Planern und Betroffenen, zwischen Verwaltung und Einwohnerschaft etc. vor: Von ortsüblicher Bekanntmachung ist da die Rede, von Anhörung und Erörterung etc. In der Praxis hat sich aus diesen und anderen Vorschriften ein buntes Spektrum unterschiedlicher Umsetzungen entwickelt. Aber das ist beileibe nicht alles. Die gesetzlichen Regeln definieren nur Mindeststandards. Beteiligungsangebote können weit darüber hinausreichen und auch in ganz anderen Formen stattfinden: So haben z. B. Anwaltsplanung oder Planungszellen bzw. Bürgergutachten mancherorts bereits Tradition, andere Formen blieben bislang nur auf wenige Experimente beschränkt.
Die einzelnen Definitionen sind weder vollständig noch abschließend. Es handelt sich vielmehr um Beschreibungsversuche mit durchaus subjektiven Gewichtungen und Bewertungen. Die Literaturhinweise sollen jedoch allen, die an umfassenderen Darstellungen einzelner Methoden interessiert sind, weitere Hinweise geben. Aktion
Als Ergänzung zu diskursiven Formen der Beteiligung können konkrete Aktionen sinnvoll und notwendig sein. Hier wird temporär oder auf Dauer etwas von dem, was Gegenstand der Erörterungen ist, in die Praxis umgesetzt. Nicht nur redenBeteiligungen kranken oft daran, dass nur geredet wird. Das ist vielen zu abstrakt, langwierig und lässt konkreten Nutzen nur schwer erkennen. Aktionen können also vielerlei Zwecken dienen:
Was ist zu tun? Aktionen im Kontext.Um zunächst deutlicher werden zu lassen, wie breit das Spektrum möglicher Aktionen ist, hier einige Beispiele aus der Praxis:
Die möglichen positiven Wirkungen von Aktionen können sich jedoch nur entfalten, wenn sie nicht "aufgesetzt" sind: Eine vom Wohnungsunternehmen oder von Verwaltungen wohlmeinend inszenierte Veranstaltung ohne Engagement vor Ort kann leicht zu einem peinlichen Fehlschlag werden. Zudem sind Aktionen zumeist nur sinnvoll als ein Element einer Beteiligungsstrategie, die sich auch anderer Formen bedient (Arbeitsgruppen, Werkstätten etc.), so dass die Aktion inhaltlich vorbereitet und vor allen Dingen auch ausgewertet wird und in weitere Schritte mündet. Beispiele, Literaturhinweise: Aktionen sind ein wichtiges Element der Beteiligungsarbeit. Sie werden in der Literatur zumeist im Zusammenhang mit Falldarstellungen dokumentiert. Verschiedene Beispiele in diesem Sinne finden sich z.B. in den Dokumentationen des Münchner Vereins Urbanes Wohnen e.V.: Urbanes Wohnen (Hg), Bürger gestalten ihre Stadt. Planungskultur-Alltagskultur. München 1993. Aktion "Ortsidee"
Die Aktion "Ortsidee" soll Bürgerinnen und Bürger anregen, an der Gestaltung ihrer (Um-) Welt und damit auch an kommunalen Planungen mitzuwirken. Ziel ist es, Ideen aus dem Ort und für den Ort (Schoeller 1989, S. 122) zu entwickeln. Ein umfangreicher Prozeß mit vielen SchrittenDer Verlauf der Aktion "Ortsidee" gliedert sich in der Regel in folgende Abschnitte:
Das Beteiligungsverfahren der Aktion "Ortsidee" ist im Rahmen der Dorfentwicklung entstanden. Es eignet sich aber in abgewandelter Form auch für andere Planungs- bzw. Entwicklungsvorhaben auf (überschaubarer) lokaler Ebene. Dabei werden die Beteiligungsformen in den einzelnen Schritten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten variieren. Die Aktion "Ortsidee" lebt von der Vielfalt der eingebrachten Kenntnisse und FähigkeitenFür die Arbeit der Aktion "Ortsidee" ist es wichtig, dass möglichst viele verschiedene Gruppen des Ortes mitwirken, dass alle prinzipiell bereit sind, gemeinsam über ihren Ort nachzudenken und keine zugespitzten, festgefahrenen Konflikte bestehen.
Beispiele, Literaturhinweise: Zahlreiche Praxisbeispiele für die Aktion "Ortsidee" finden sich in österreichischen Gemeinden (vgl. Schoeller 1989 und 1992). In der Steiermark wird es z.B. angestrebt, jährlich in ca. 10 Gemeinden eine Ortsentwicklung mit der Aktion "Ortsidee" einzuleiten (finanziert durch Gelder des Bundeslandes). In der Bundesrepublik fanden einige vergleichbare Beteiligungsverfahren im Rahmen von Vorlaufphasen zur Dorferneuerung statt (z. B. in Hessen und Niedersachsen). Aktivierende Befragung
Die aktivierende Befragung ist eine spezielle Form des Interviews, mit der sowohl Informationen gewonnen wie auch Aktivitäten gefördert werden sollen. Die Kommunikation beginnenDie aktivierende Befragung bietet die Möglichkeit, grundlegende Informationen für Planungs- und Entwicklungsprozesse zu erhalten und gleichzeitig im Gespräch eine Mitwirkung an diesem Prozess zu fördern. Die Fragenden können individuell auf die Befragten eingehen, ggf. klärende Informationen über den Stand der Planung liefern, Lösungsmöglichkeiten bei anstehenden Problemen diskutieren etc. Besonders dort, wo zunächst aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger keine eigenen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen sind, können aktivierende Befragungen Anregungen geben. Damit wird eine Grundlage für die Mitwirkung im weiteren Verlauf der Planung geschaffen. Flexibel sein, weiterführende Aktivitäten einplanen und Transparenz wahrenDie Befragung wird anhand eines kurzen Gesprächsleitfadens, der Themen und offen formulierte Fragen enthält, durchgeführt. Das Spektrum der "aktivierenden" Fragen reicht dabei von schlichten Problemklärungen (Was ist der Fall? Wie beurteilen Sie ... ?) über strategische ("Könnten Sie sich vorstellen, für Variante A der Strasse zu stimmen ... ?") bis zu "reflexiven" Fragen ("Angenommen, dass..."; "Wenn Sie die Möglichkeit hätten..."). Je nach Gewichtung der unterschiedlichen Fragetypen kann das Gespräch eher zur Orientierung der Fragenden dienen oder stärker die Absicht verfolgen, die Befragten zu beeinflussen und zur Mitwirkung an Planungsprozessen anzuregen. Beispiele, Literaturhinweise: Zu einem Beispiel im Landkreis Lüchow-Dannenberg, hier ging es um Landbau und Direktvermarktung, vgl. Brink 1986; zu den Methoden vgl. Thomm 1989 Anhörung und Erörterung
Bei bestimmten Planungs- und Entwicklungsvorhaben sind die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben und dessen Erörterung vor Beschlussfassung durch die politischen Gremien gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll - aber selten sinnvoll genutztAnhörungen bzw. Erörterungen sind unabdingbar für rechtsstaatliche Planungsverfahren. Nur so können die Belange der Betroffenen (als Teil der betroffenen Belange) ermittelt werden. Für die Planung haben sie darüber hinaus die Funktion, mögliche Widerstände aber auch Mitwirkungspotentiale frühzeitig zu erkennen. Anhörung bzw. Erörterung ermöglichen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, ihre eigenen Positionen und Interessen zu erläutern und mit den Entscheidungs- und Projektträgern zu erörtern, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Kein Dienst nach VorschriftGrundsätzlich gilt, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über Planungsabsichten informiert werden sollen. In den letzten Jahren gewinnen jedoch Planungsverfahren bzw. Projektentwicklungen an Bedeutung, bei denen mit Bebauungsplänen lediglich bereits vorab getroffene informelle Abstimmungsprozesse nachvollzogen werden. In einem solchen Fall müsste deutlich vor der gesetzlich normierten Anhörung eine Kommunikation mit der Öffentlichkeit stattfinden - um dem ursprünglichen Ziel der Anhörung gerecht zu werden. Eine ausschließliche Orientierung an den gesetzlich geregelten Verfahrensvorschriften wird also der Planungsrealität vielfach nicht (mehr) gerecht.
Beispiele, Literaturhinweise: Vgl. zu einem Beispiel in München Hasenbergl Betz/Schmidt 1993; allgemein über Anhörungen informieren u.a.: Alemann 1975; Bender/Sparwasser 1990; Bühler/Mayer 1990; Deutscher Ausschuss für die Europäische Kampagne zur Stadterneuerung (Hg.) 1981; Gabriel 1983; Kodolitsch 1980; Mayer 1991. Anwaltsplanung
Mit dem Konzept der Anwaltsplanung sollen Interessen, die in Planungsprozessen gemeinhin nicht oder nur unzureichend Berücksichtigung finden, deutlicher zum Ausdruck und nachdrücklicher in Entscheidungen eingebracht werden. Zugleich sollen Planungs- bzw. Entscheidungsprozesse verständlicher und transparenter werden. Kritische Auseinandersetzung mit Planungen, fachliche Unterstützung von InitiativenDas Konzept der Anwaltsplanung wurde vor etwa 30 Jahren in den USA entwickelt (vgl. Davidoff 1972) und fand in den letzten 25 Jahren auch Eingang in die deutsche Praxis. Das Formen- und Aufgabenspektrum ist vielgestaltig und reicht vom Anwaltsplaner in Sanierungsgebieten bis zum Umweltadvokaten. Zugleich sind die Grenzen zu verwandten Konzepten - Ornbudsman, Ombudsteam, Verbraucheranwalt ("Naderismus") aber auch zu Konzepten der Gemeinwesenarbeit - fließend (vgl. auch das Stichwort Schwierige Situation zwischen den Beteiligten; Bürgerinnen und Bürger nicht bevormundenHinsichtlich der praktischen Anwendung gibt es inzwischen zahlreiche Hinweise. Stets wird dabei von der spannungsreichen Grundkonstellation ausgegangen: die Anwaltsplanung "sitzt zwischen den Stühlen". Zumeist ist sie von der (kommunalen) Verwaltung finanziell abhängig. Zugleich aber soll sie eindeutig Partei ihrer Klientel ergreifen. Es besteht also immer die Gefahr, dass sie zu "Sachverwaltern der kommunalen Interessen gegen die Planungsbetroffenen umfunktioniert werden" (Bühler; Mayer 1990, S. 459) und damit das Vertrauen der Bürgergruppen, die sie vertreten sollen, verlieren. Andererseits droht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger bevormundet werden. Einige Konsequenzen:
Beispiele, Literaturhinweise: In Hannover werden seit fast zwanzig Jahren Erfahrungen mit Anwaltsplanung gesammelt. Vgl. zu der Anwaltsplanung in Sanierungsgebieten: Holland 1978, Bochnig 1985; zur Anwaltsplanung auf gesamtstädtischer Ebene: Selle 1994a und den Beitrag in Abschnitt C. Grundlagenliteratur zur Anwaltsplanung: Brech u.a. 1977/1978, Davidoff 1972; zu anderen Formen: Barbian 1992 (Umweltanwalt) sowie Stichwort" Bürgerbeauftragte". Arbeitsgruppe
Eine Arbeitsgruppe (oder Arbeitskreis) besteht aus mehreren Personen, die gemeinsam kontinuierlich an bestimmten Themen und Fragestellungen arbeiten. Sach- und Fachverstand aneignenDie Übergänge von Arbeitsgruppen zu anderen Beteiligungsformen sind in der Praxis fließend. Nach der hier verwendeten Systematik werden Arbeitsgruppen als Qualifizierungsinstrument auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger verstanden - was sie z.B. von Workshops unterscheidet, die der kooperativen Qualifizierung und Entscheidungsfindung dienen (siehe dazu das Stichwort Vorrangig die Problemsicht schulen und das Wahrnehmen eigener Interessen fördernDie Themen der Arbeitsgruppe ergeben sich in der Regel aus der laufenden Arbeit z.B. von Initiativen oder im Laufe einer Tagung bzw. eines Seminars. Dabei ist es wichtig, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen rechtzeitig und wirkungsvoll in die laufenden Aktivitäten zurückvermittelt werden. Erst dadurch besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der Gruppenarbeit in Planungen einzubringen und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Ist außerdem eine Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsgremien gegeben, können die Aktivitäten der Arbeitsgruppe unmittelbar umgesetzt werden.
Literatur: DIFF 1989; Frauen planen um e.V. 1987; Rolli 1989. Ausstellung
Mit Ausstellungen kann über Themen, Projekte und Planungen öffentlich informiert werden. Sie unterscheiden sich von der rein schriftlichen Präsentation (Artikel, Broschüren) in der Form, dass sie verschiedene Darstellungsarten bieten (wie z. B. Plakat-, Planausstellung, Litfaßsäule, Fotodokumentation, Einsatz anderer Medien wie Film, Video, akustische Informationen oder interaktive Ausstellungsformen, mit z. B. Objekten zum Ertasten, Spielelemente etc.). Verschiedene Vermittlungsformen einsetzenMit Ausstellungen können thematische Hintergründe, Zusammenhänge, Informationen zu anstehenden Planungen, ihren Verfahren, Inhalten, Problemen, Alternativen bzw. Positionen verschiedener Gruppen ausführlicher und lebendiger dargestellt werden, als dies bei rein schriftlicher Präsentation der Fall ist. Sie sind in der Regel Bestandteile umfassender Informations- und Beteiligungsverfahren. Klares didaktisches Konzept und keine überladene PräsentationDie Erstellung einer wirkungsvollen Ausstellung ist in der Regel sehr kosten- und zeitaufwendig. Sie bedarf eines guten didaktischen Konzeptes, das zielgruppenorientiert informiert. Ausstellungen leben von ihrer optischen Wirkung. Dabei kommt es darauf an, sowohl dem flüchtigen Betrachter brauchbare Informationen zu liefern, als auch Interessierten Gelegenheit zur Vertiefung zu bieten, die Ausstellung jedoch nicht zu überladen. Eine weitere Informationsnachfrage ist ggf. durch Material, das mitgenommen werden kann (Broschüren etc.), zu befriedigen. Das Verhältnis von Bildern und Text sollte ausgewogen sein, Abwechslung bieten und Aufmerksamkeit erzeugen. Für den Erfolg einer Ausstellung ist zudem ein gut zugänglicher Ausstellungsort sehr wichtig. Wesentlich ist auch die Einbindung in sonstige Informations- und Beteiligungsschritte.
Beispiele, Literaturhinweise: Zu einer Ausstellung im Rahmen der Dorferneuerung Schwaförden vgl. Henckel/Knieling/Sinning 1992. Eine wachsende Wanderausstellung zu gemeinschaftsorientierten Formen lokaler Wohnpolitik wurde vom Klaus-Novy-Institut Köln entwickelt. Beirat und Ausschuss
Beiräte und Ausschüsse sind Gremien, die durch ihre inhaltlichen Beiträge und ihren Sachverstand die politischen Organe und die Verwaltung bei ihrer Arbeit unterstützen und ihnen beratend zur Seite stehen. Beiräte und Ausschüsse: unterschiedliche Formen für ähnliche AufgabenBeiräte: In den Gemeindeordnungen der Länder sind keine gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Funktion von Beiräten formuliert, jedoch existieren Regelungen in einigen Gemeindesatzungen. Bürgerinnen und Bürger können als Interessenvertretungen, zum Teil durch einfachen Antrag, zum Teil durch Berufung des Gemeinderates Mitglieder werden. Eine produktive Arbeit erfordert Unterstützung von Politik und VerwaltungBei der Auswahl von Bürgervertreterinnen und -vertretern ist es vorteilhaft, wenn ratsfremde Mitglieder nicht nur auf Berufung, sondern auch auf Bürgerantrag in die Beiräte bzw. Ausschüsse aufgenommen werden können. Es ist darauf zu achten, dass auch nicht-organisierten Interessen der Zugang offen bleibt und diese nicht bei konfliktreichen Planungen ausgegrenzt werden.
Beispiele, Literaturhinweise: In fast allen Städten gibt es Beiräte und Ausschüsse zu verschiedensten Themen und Aufgabenstellungen (z. B. der Seniorenbeirat in Bremen, vgl. Thürkow 1980). Häufig bestehen z. B. Ausländerbeiräte, wobei uns keine neuere Literatur bekannt ist, die dies dokumentiert. Eine besondere Form des Jugendbeirats, den sogenannten Jugendgemeinderat, haben die Städte Offenburg und Filderstadt eingerichtet (vgl. Stadtverwaltung Filderstadt 1991 und Stadt Offenburg 1990). Weitere grundlegende Informationen finden sich in Alemann 1975; Bühler/Mayert 1990; Mantler 1982. Bürgerbeauftragte
Bürgerbeauftragte haben die Aufgabe, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Interessierte können sich ohne Instanzenweg an die Bürgerbeauftragten wenden. Diese wiederum können ohne jeden Instanzenweg den Vorgang direkt nachprüfen und den Bürgerinnen und Bürgern für eine Vielzahl von Sachgebieten Unterstützung gegenüber der Verwaltung gewähren. Vermittler bei Konflikten zwischen Bürgern und Rat und VerwaltungBürgerbeauftragte sind überwiegend in den skandinavischen Ländern sowie den Niederlanden etabliert. In der Bundesrepublik gibt es diese Institution bisher nur in Rheinland-Pfalz, wo sie seit 1974 formell beim Landtag angesiedelt und eng mit dem Petitionsausschuss verbunden ist. Bürgerbeauftragte haben dort eine Amtszeit von acht Jahren und arbeiten mit einem "Unterbau" von vier Referaten. Unabhängig und parteipolitisch ungebundenEine effektive Arbeit der Bürgerbeauftragten ist nur gewährleistet, wenn sie sowohl gegenüber der Verwaltung als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig und parteipolitisch neutral bleiben können. Zugleich sind sie in ihrer Tätigkeit ähnlichen Spannungsverhältnissen ausgesetzt wie etwa Anwaltsplaner: Bürgerinnen und Bürger erwarten ein entschiedenes Eintreten für ihre Interessen, andererseits ist die Verwaltung nicht (nur) "Gegner" sondern auch notwendiger Kooperand. Es hängt daher in der Regel sehr von der Person der Bürgerbeauftragten ab, ob diese Gratwanderung gelingt.
Beispiel, Literaturhinweise: Zu einem Beispiel, in dem ein Bürgerbeauftragter im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in einer Rheinland-Pfälzischen Gemeinde tätig wurde, vgl. Landtag Rheinland-Pfalz 1988. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Gemeindeebene wird für konkrete Planungs- und Entwicklungsfragen Entscheidungskompetenz auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen. Weitgehend, aber punktuellBürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen ermöglichen eine direktdemokratische Willensbildung (ähnlich den Volksbegehren auf Landesebene): Unabhängig von den gewählten politischen Organen können Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen zu wichtigen Planungs- und Entwicklungsfragen herbeiführen. Diese Fragen umfassen - sofern nicht ausdrücklich durch Gesetz Gegenteiliges geregelt ist - alle Aufgabenbereiche der örtlichen Gemeinschaft (vgl. zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Selle 1996). Umfassende Information notwendigVollständige und für die Adressaten verständliche Informationen über positive und negative Auswirkungen des in Begehren oder Entscheid behandelten Themas sind eine grundlegende Voraussetzung für eine sinnvolle Meinungsbildung. Dazu müssen die Informationen - unter Nutzung verschiedener Medien - verständlich aufbereitet sein. Sofern aus Anlass eines Begehrens oder Entscheids eine inhaltliche Auseinandersetzung öffentlich ausgetragen wird, ist eine ausgewogene Information nur dann gewährleistet, wenn die beteiligten Gruppen annähernd vergleichbare Möglichkeiten haben, über ihre Position zu informieren. Die Gemeinde kann u.a. dadurch zur "Waffengleichheit" beitragen, indem sie für die Informationsveranstaltungen aller "Parteien" Räumlichkeiten anbietet oder die Kosten für Fachbeiträge übernimmt.
Beispiel, Literaturhinweise: Zu einem Beispiel aus Ulm: IDEE 1992; Grundsätzlich: vgl. Alemann 1975; Bachmann 1993; Bühler/Mayer 1990; Gabriel 1983; Kodolitsch 1980; Mayer 1991. Bürgernahe Beratung
Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger in den zentralen Verwaltungsgebäuden erreichen oft ihre Adressaten nicht. Dieser Einsichtfolgend wurde eine bürgernahe Beratung konzipiert, die über die Information und Beratung hinaus häufig auch unterstützend, aktivierend und ggf. moderierend tätig sein soll. Gefragt ist der DialogOrts- und bürgernahe Beratung soll fachliche Informationen, Unterstützung und Betreuung anbieten sowie den unmittelbaren Dialog zwischen Fachleuten und Bewohnerinnen bzw. Bewohnern ermöglichen. Auf diesem Wege lassen sich auch Planungs- und Entwicklungsvorhaben mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erörtern, unterschiedliche Interessen ermitteln, Mitwirkungsbereitschaft und Kooperationspotentiale aktivieren, Kontakte vermitteln usw. Fachlich unterstützen, aber nicht die Verantwortung aus der Hand nehmenWesentliche Voraussetzungen für das Gelingen der bürgernahen Beratung sind gute Kenntnisse der örtlichen Situation, die Präsenz vor Ort, ein ausreichender finanzieller und personeller Rahmen sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Beratenden.
Beispiele, Literaturhinweise: In der Bundesrepublik finden sich Beratungsangebote zu Planungs- und Entwicklungsvorhaben überwiegend in Gebieten, in denen spezielle Förderprogramme zur Anwendung kommen (z. B. in Sanierungsgebieten, bei Wohnumfeldverbesserungen) oder in besonderen Konfliktfällen (siehe dazu Planerladen 1990). In den Niederlanden gibt es dagegen ein etabliertes Beratungsangebot in vielen Städten und Regionen des Landes. Veröffentlichungen mit z. T. weiteren Beispielen: Froessler/Selle u. a. 1991; Hatzfeld/Junker 1989; Planerladen e. V. 1990 und 1991; Schnepf-Orth/Staubach 1989 und 1990; Staubach/Kerchner 1986; Selle 1991b,1992a. Bürgerversammlung
Bürger- bzw. Einwohnerversammlungen dienen zur öffentlichen Erörterung wichtiger Gemeindeangelegenheiten. Die Möglichkeiten und Bedingungen zur Durchführung einer Bürgerversammlung sind in den Gemeindeordnungen der verschiedenen Bundesländer formuliert. Erörterung gemeindlicher AngelegenheitenAnders als Anhörung und Erörterung (siehe Stichwort: Anhörung und Erörterung), die sich auf spezielle Planungsverfahren beziehen, bietet die hier gemeinte Bürgerversammlung die Möglichkeit, das gesamte Spektrum der gemeindlichen Themen zu erörtern. Bürgerversammlungen drohen zu schlechten Routineveranstaltungen zu verkümmernBei öffentlichen Veranstaltungen mit typischerweise vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, erfolgen die Wortmeldungen fast ausschließlich von redegewandten Bürgerinnen und Bürgern. Bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie ältere Menschen, Frauen, ausländische Bewohnerinnen und Bewohner beteiligen sich unter diesen Rahmenbedingungen kaum. Es empfiehlt sich deshalb, für die Bürgerversammlung Methoden hinzuzuziehen, die zum einen helfen, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger während der Veranstaltung stärker einzubeziehen, und zum anderen sie ermutigen, an dem weiteren Planungsprozess teilzunehmen (z. B. zusätzliche Beteiligungsangebote ankündigen). Für den Ablauf empfiehlt es sich, mit wenigen Worten und gezieltem Medieneinsatz das Thema zu erläutern, um dann eine ausführliche Diskussion zu ermöglichen. Verwaltung, Politik und Fachleute sollten in den Bürgerversammlungen vermeiden, ausführlich über ihre Leistungen zu referieren und sich zu profilieren, damit für die Aussprache mit den Bürgerinnen und Bürgern genug Zeit bleibt. Ansonsten fühlen die Bürgerinnen und Bürger sich übergangen, zweifeln am ernst gemeinten Willen zur Beteiligung und bleiben weiteren Angeboten fern. Literatur: Bühler/Mayer 1990; Gabriel 1983; ISSAB 1991; Kodolitsch 1980. Einwohnerfragestunde
Mit Einwohnerfragestunden wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, im Vorfeld oder nach Abschluss von Ratssitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Ein mehr an Austausch und eine erhöhte Transparenz von EntscheidungenEinwohnerfragestunden können die Kommunikation zwischen Gemeindevertretung und Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Letztere können die Veranstaltungen nutzen, um sich zu aktuellen Themen zu informieren, auf öffentliche Probleme hinzuweisen, Anregungen einzubringen und um den Rat zu veranlassen, sich mit bisher vernachlässigten Themen zu beschäftigen. Einschränkend wirkt die Hemmschwelle vieler Bügerinnen und Bürger, sich in einem derartigen Rahmen öffentlich zu äußern (vgl. Nassmacher 1987). Dennoch kann die institutionalisierte Fragestunde die Gemeindevertretung veranlassen, ihre Entscheidungen transparenter zu gestalten und die Fragestunde als eine Ergänzung zu sonstigen informellen und formellen Beteiligungsangeboten zu betrachten. Frühzeitig einsetzen und Anregungen ernst nehmenFür den Einsatz von Fragestunden ist zu beachten, dass sie regelmäßig bzw. im Vorfeld von wichtigen, möglicherweise konfliktreichen Planungen und Entwicklungen stattfinden. Dies ermöglicht eine frühzeitige öffentliche Erörterung von Problemen, was die Gefahr einer Eskalation oder Verhärtung von Konflikten mindern kann.
Beispiele, Literaturhinweise: In vielen Städten und Gemeinden finden Einwohnerfragestunden statt, diese sind aber zumeist nur in Sitzungsprotokollen dokumentiert. Informationen allgemeiner Art finden sich in Bühler/Mayer 1990; Mayer 1991; Nassmacher 1987; Gabriel 1983. Exkursion
Exkursionen bieten Bürgerinnen, Bürgern und Fachleuten die Möglichkeit, sich über andernorts durchgeführte Projekte und die dort gewonnen Erfahrungen vor Ort zu informieren. Am konkreten Beispiel lernenIn vielen Planungsprozessen ist festzustellen, dass das Spektrum der als möglich angesehenen Lösungen häufig sehr begrenzt ist und viele Überlegungen um bekannte und gewohnte Muster "kreisen". Neue Ideen haben es dabei schwer. Sie gelten als unrealistisch und unpassend. Exkursionen an Orte, wo entsprechende Erfahrungen bereits gesammelt wurden, können hier Wunder wirken, denn sie erschließen die "Kraft des Beispiels". Neue Ideen und Handlungsmöglichkeiten werden anschaulich vermittelt, der Erfahrungsaustausch wird gefördert. Die Auseinandersetzung mit den vor Ort gewonnen Informationen gilt es zu fördernWesentlich ist eine gute Vor- wie Nachbereitung der Exkursion: Dies gilt sowohl für die inhaltliche Auswahl, die eine spezifische Kenntnis der Beispiele voraussetzt, als auch für das Organisatorische (z.B. kurzes Vortreffen, Diaabend als Abschluss). Die Gruppengröße sollte so gewählt sein, dass sie abgesehen von Ortsbesichtigungen auch Hintergrundgespräche mit lokalen Akteuren ermöglicht (bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer). Ein gutes Programm lässt genügend Raum für Diskussionen und das Verarbeiten der Eindrücke.
Beispiele, Literaturhinweise: Exkursionen finden im Rahmen vieler Planungs- und Entwicklungsvorhaben statt. Praxisbeispiele finden sich z. B. bei Dorferneuerungsplanungen (vgl. Oberwalder 1992) aber auch bei Projekten zur Stadtteilentwicklung. Foren
Mit Regional-, Stadt- und Stadtteilforen soll Gelegenheit gegeben werden, kommunalpolitische Themen unter Beteiligung möglichst aller relevanten Akteure öffentlich zu erörtern. Die direkte Kommunikation fördernForen sind geeignet, die Kommunikation zwischen verschiedenen Interessensgruppen zu fördern und zugleich verschiedene Positionen zu den in Rede stehenden Fragen deutlich zu machen. Auf diese Weise werden Abstimmungsprozesse beschleunigt und Transparenz erzeugt. Bei widerstreitenden Interessen eröffnen sie zudem Raum für die Konfliktbewältigung bzw. für kooperative Problemlösungen (vgl. Sellnow 1991). Kompetenz, Verbindlichkeit und FairnessSollen fundierte und konstruktive Argumente eines Forums nicht folgenlos bleiben, muss seitens der entscheidungsrelevanten Beteiligten die Bereitschaft bestehen, Ergebnisse des Forums in die politischen und verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen. Für die sinnvolle Entscheidungsvorbereitung ist es zudem wesentlich, dass im Forum kompetente Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Gruppen mitwirken und dadurch alle entscheidungsrelevanten Argumente "auf den Tisch" kommen und die Beratungsergebnisse wirkungsvoll in die jeweiligen "Heimatinstitutionen" zurückgetragen werden.
Beispiele, Literaturhinweise: Es gibt inzwischen zahlreiche Foren in deutschen Städten. Hier nur eine kleine Auswahl. Zum braunschweiger forum: Fechtel 1987; Münchner Forum: Münchner Forum e.V. 1993; Stadtforum Berlin: v. Einem/Fassbinder 1992; Fassbinder 1992; Selle 1994b; Verkehrsforum Heidelberg: Sellnow 1994; Sellnow/Stadt Heidelberg 1993.Weitere Literatur: Holl/von Reuß 1987; Mayer 1990; Mantler 1982; Kommunales Forum Wedding (Hg.) 1990; Sellnow 1991a, 1991b. Interview
Im Interview können im persönlichen Gespräch Informationen zu verschiedenen Themen erfragt werden. Gesprächspartnerinnen und -partner sind Einzelpersonen oder Gruppen. Erfassung von InformationenInterviews eignen sich für die Erfassung von Informationen zu den verschiedenen Phasen von Planungsprozessen. Durch die Befragung können Bürgerinnen und Bürger grundlegende Fakten und lokale Kenntnisse mit in die Planung einbringen und eigene Interessen artikulieren. Die Erhebungen von Einschätzungen, Einstellungen und Bewertungen können als Ausgangsbasis für einen partizipativen bzw. kooperativen Planungsprozess genutzt werden. Darüber hinaus können Befragungen zur Ermittlung der Akzeptanz, zur Erfolgskontrolle und Wirkungsanalyse von Maßnahmen Verwendung finden. Zusätzlich eignet sich ein Interview, um zu bestimmten Zielgruppen Kontakt aufzunehmen und ihr Interesse für das Planungs- und Entwicklungsvorhaben zu wecken (siehe Stichwort:
Bei der Art der Fragestellung können geschlossene Fragen, bei denen eine begrenzte Zahl von Antwortalternativen vorgegeben ist, von offenen Fragen, die völlig frei beantwortet werden können, unterschieden werden. Daneben werden in der Praxis häufig auch halboffene Fragen verwendet, bei denen die Befragten zusätzlich zu vorformulierten Antworten bei Bedarf weitere hinzufügen können. Befragte als Partnerinnen und Partner im GesprächDamit Interviews als Mittel der Beteiligung ihren Zweck erfüllen und sich in ein Beteiligungskonzept einfügen, ist es wichtig, dass für den jeweiligen Anwendungsfall die geeignetste Form des Interviews gefunden wird. Dafür ist es unabdingbar, sich über die Ziele des Intervieweinsatzes klar zu werden. In Abhängigkeit davon sollten der Interviewtyp und Interviewzeitpunkt gewählt werden. Wichtig ist auch, ob Externe oder am Planungsprozess Beteiligte die Interviews durchführen. Die Fragen müssen für die Befragten einfach und eindeutig zu verstehen sowie neutral, d.h. nicht suggestiv, sein. In jedem Fall ist zu beachten: Die Befragten sind keine "Datenquellen", die abgefragt werden, sondern Partnerinnen und Partner im Gespräch.
Beispiele, Literaturhinweise: Ein Beispiel: Die Interviews zur Selbsthilfebereitschaft in der Rheinpreußensiedlung Duisburg-Homberg werden dokumentiert in werkStadt e. V. 1985. Kooperativer Workshop
Der "Kooperative Workshop" (auch als Werkstatt, Werkstattgespräch o. ä. bezeichnet) dient der intensiven fachlichen Bearbeitung einer Planungsaufgabe unter Beteiligung eines möglichst breiten Spektrums der Akteure, die an Planung und Umsetzung beteiligt sind (Politik, Verwaltung, weitere Fachleute, Grundstückseigentümer, Investoren, Betroffene etc.). Kooperativ Lösungen entwickelnIm Rahmen eines Workshops können die vielfältigen Interessen und Handlungsmöglichkeiten in einem Planungs- und Entwicklungsvorhaben auf besondere Weise deutlich werden. Workshops dienen also der Ideenfindung ebenso wie der Transparenz von Prozessen. Allerdings können sie nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beteiligen, was ihre Wirkung "in die Breite" auf Schlüsselpersonen und Medien verlagert. Arbeitsklima zentralDas Arbeitsklima sollte möglichst offen und frei von äußeren Zwängen sein, um die Arbeit im Workshop fruchtbar gestalten zu können. Vorteilhaft ist eine räumliche und soziale Situation, die sich vom sonstigen Arbeitsalltag unterscheidet. Um dies zu fördern, können folgende Aspekte bedeutsam sein:
Um zu gewährleisten, dass wichtige Arbeitsergebnisse nicht verloren gehen und die gesamte Gruppe von ihnen profitiert, muss der Diskussionsprozess ständig nachvollzogen und auf geeignete Weise festgehalten werden.
Beispiele, Literaturhinweise: Zu praktischen Anwendungen vgl. Sauter/Wachten 1993, Kreis Minden Lübbecke 1992. Allgemeine Literatur zum Thema: ASG 1991; Linder/Lanfranchi/Schnyder 1992; Preis/Reich 1991; Striefler 1991. Lokale Medien
Die Medien mit ortsbezogener Berichterstattung haben zentrale Bedeutung für die Meinungsbildung über das Geschehen vor Ort. Eine besondere Rolle spielen offene Kanäle u. ä. Formen, mit denen Bürger und Bürgerinnen Medien direkt nutzen können. Örtliche Meinungsbildung mitgestaltenMedienarbeit ist für die Beteiligung an den meisten Planungsaufgaben unverzichtbar. Lediglich Aktivitäten mit einem sehr kleinen Beteiligtenkreis (Haus oder Block) sind nicht so sehr darauf angewiesen. In anderen Fällen gilt: Was nicht in den lokalen Medien aufgegriffen wird, findet kaum Widerhall bei den Bürgerinnen und Bürgern. Frühzeitige ZusammenarbeitEs sollte möglichst frühzeitig ein Konzept zur Medienarbeit erarbeitet werden, wenn Beteiligung an einem Planungs- und Entwicklungsvorhaben beabsichtigt ist. Ebenfalls frühzeitig empfiehlt es sich, den Kontakt zu den lokalen Medien aufzubauen.
Literaturhinweise: Zur Frage, "Wie mache ich gute Pressearbeit?" vgl. La Roche 1975; Liberal-Verlag (Hg.) 1980; Meyer 1985; Projektteam Lokaljournalisten (Hg.) 1979 und 1990. Literatur zu Lokalradio: Hilgenstock 1991; Projektkontor Wutwelle-Gezeitenmüll; Volkshochschule Bremerhaven 1991; Stadt Hagen/Gleichstellungsbeauftragte 1989. Mediation
Mit Mediation wird der Versuch bezeichnet, in Konfliktsituationen mit allen Beteiligten unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten auf dem Verhandlungswege eine einvernehmliche Lösung zufinden. Um den Konsens streitenDie Mediation ist geeignet, streitenden Interessensgruppen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden, oder - falls kein Konsens möglich ist zumindest den Dissens zu präzisieren. Ihre Aufgabe ist es aber nicht, einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen optimal entsprechende Problemlösung zu erarbeiten. Die Mediation kann aber Übereinkünfte zwischen den Interessensgruppen fördern, durch die alle "gewinnen" (Besemer 1993). Die Mediation kann in nahezu allen Handlungsfeldern der Umweltentwicklung der Konfliktlösung dienen. Stichworte zum VerfahrenWichtige Merkmale der Mediation sind: Einbeziehung aller Konfliktparteien (auf freiwilliger Basis) mit dem Ziel, einen Konsens zu finden. Das Verfahren wird von "neutralen Dritten" (Mediatorinnen bzw. Mediatoren) gestaltet. Der Einigungsversuch ist informell, ersetzt oder ergänzt also vorhandene formelle Auseinandersetzungsformen (Rechtsstreit u.ä.). Mögliche Schritte eines Mediationsverfahrens sind:
Von entscheidender Bedeutung für Erfolg oder Misserfolg solcher Verfahren ist - neben der prinzipiellen Gesprächsbereitschaft der wesentlichen Akteure - die Person der Mediatorin bzw. des Mediators: Sie muss von allen Beteiligten akzeptiert werden und das Einhalten von Verfahrensspielregeln überzeugend gewährleisten (vgl. zu weiteren Voraussetzungen: Gaßner/Holznagel/ Lahl 1992, S. 63).
Beispiele, Literaturhinweise: Einzelfälle werden unter anderem dargestellt bei: Gaßner/Holznagel/ Lahl 1992; Grosser/Schmidt 1993; Weitere Hinweise zu den Verfahren finden sich bei: Besemer 1993; Claus/Wiedemann 1994; Gans 1994; Holznagel 1990; Linder/Lanfranchi/Schnyder 1992; Zilleßen 1991. Öffentliche Auslegung
Bei nahezu allen Planungsverfahren ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, um Beteiligten und Betroffenen vor Beschlussfassung die Möglichkeit zu geben, sich über die Planungsabsichten zu informieren und ggf. Anregungen und Bedenken zu äußern. Es handelt sich hier um ein zentrales Element der rechtlich normierten Beteiligungsangebote. Beteiligungs-MinimumDie Auslegungspflicht war ein erster Schritt zur Beteiligung, der die staatlichen oder kommunalen Dienststellen zwang, behördeninterne Entscheidungsprozesse für Außenstehende zugänglich zu machen. Diese "Öffnung" kommt jedoch im Verfahren zu einem späten Zeitpunkt: Die Planungen sind noch nicht beschlossen, aber doch weitgehend abgeschlossen. Zudem besteht kaum die Möglichkeit zum Dialog: Anregungen und Bedenken werden mitgeteilt und - nach Prüfung - beschieden. Diese Grenzen des Auslegungsverfahrens hat selbst der Gesetzgeber gesehen und für einige Planungsverfahren vorgezogene Anhörungs- und Erörterungsmöglichkeiten geschaffen (siehe Anhörung). Damit sichert die Auslegung eine "unterste Grenze", indem durch sie eine "klammheimliche Planung" verhindert wird. Bürgerbeteiligung selbst bedarf weiterer Schritte. Auslegung als KommunikationsaufgabeDer Ablauf der Auslegung und das weitere Verfahren sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt (z. B. Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz und den Fachplanungsgesetzen wie Bundesfernstraßengesetz, Abfallgesetz). Gemeinsam ist diesen Regelungen, dass die Pläne (mit zugehörigen Unterlagen) für die Dauer einer festgelegten Auslegungsfrist nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger können diese Unterlagen einsehen sowie Bedenken und Anregungen äußern. Die zuständige Behörde muss die Einwendungen prüfen und das Ergebnis den Einwenderinnen und Einwendern mitteilen.
Beispiele, Literaturhinweise: Bender/Sparwasser 1990. Zu einem Beispiel in der Gemeinde Schwaförden vgl. Henckel/Knieling/Sinning 1992. Ortsbegehung
Bei der Begehung eines bestimmten Ortes, Stadtteils oder einer Stadtteilsituation befassen sich die Bürgerinnen und Bürger eingehend mit deren "Außenansicht" und greifen aktuelle Entwicklungen, Chancen und Probleme in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Ortsgestaltung, Infrastruktur, Aufenthaltsqualität und Ökologie, auf. Bürgerinnen und Bürger als FachleuteDie Ortsbegehung kann sich je nach Schwerpunktsetzung entweder allgemein mit Entwicklungsbereichen der Gemeinde bzw. des Stadtteils beschäftigen oder themenbezogen zu Teilaspekten stattfinden. Genügend Freiraum für den Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger lassen...Der Erfolg einer Ortsbegehung ist entscheidend davon abhängig, wie stark die Fachleute in der Gruppe dominieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten als Fachleute ernst genommen werden und ausreichend Zeit und Gelegenheit bekommen, ihren Sachverstand einzubringen. Ihre Kenntnisse stellen eine wertvolle Planungsgrundlage dar und verdienen Beachtung. Die Zusammenarbeit der Fachleute mit den Bürgerinnen und Bürgern sollte sich schon auf die Vorbereitung der Begehung beziehen: Das Aufbereiten der erforderlichen Unterlagen, die Auswahl der Themen und die Ausarbeitung der Begehungsrouten können zusammen vorgenommen werden. Die gemeinsame Nachbereitung durch die Begehungsgruppe und die Fachleute, z.B. das Auswerten der Karten, die Auswahl der geeigneten Photos, das Verfassen von schriftlichen Kommentaren, können die Erfahrungen der Begehung noch vertiefen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Ergebnisse der Ortsbegehung dokumentiert werden, damit sie in den Planungsprozess Eingang finden.
Beispiele, Literaturhinweise: Zu einem Beispiel aus der Dorferneuerung: Henckel/Knieling/Sinning 1992. Zu einem Beispiel aus den "Nachbesserungen" in Großsiedlungen vgl. Rüdisüli/Condrau 1989. Weitere Hinweise in Sulzberger 1992. Planungszelle, Bürgergutachten
Planungszellen sind Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, die nach einem Zufallsverfahren ausgewählt und für begrenzte Zeit mit einer Vergütung der Tätigkeit von ihren arbeitstäglichen Verpflichtungen freigestellt sind, um - assistiert von "prozessbegleitenden Fachleuten" Lösungen für vorstrukturierte und lösbare Planungs- und Entwicklungsaufgaben zu erarbeiten (vgl. Dienel 1978). Die Bürgerinnen und Bürger entwickeln zu einer konkreten Planungsaufgabe Vorschläge, Empfehlungen und Bewertungen, die sie in Form eines Gutachtens der auftraggebenden Stelle als Entscheidungshilfe vorlegen. Mittlerweile spricht man daher bei diesem Beteiligungsverfahren auch von einem "Bürgergutachten". Mitwirkung auch an abstrakteren PlanungsaufgabenBürgergutachten ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern eine intensive, fachlich unterstützte Beschäftigung mit Planungsaufgaben und die selbständige Entwicklung von Ideen und Lösungen. Sie geben ihnen die Gelegenheit, in einem gruppendynamischen Prozess alle Interessen einzubringen, abzuwägen und eine sachliche, nachvollziehbare Gruppenentscheidung zu erreichen. Darüber hinaus erlauben sie eine Mitwirkung an abstrakteren Planungsaufgaben in größeren Zusammenhängen (z. B. der Regional- und Landesplanung). Bürgerinnen und Bürger, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, können durch sie motiviert werden, sich zu beteiligen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einem systematischen Zufallsverfahren aus allen Personen zwischen 18 und 80 Jahren eines bestimmten Raumes ausgewählt. Nach eingehender schriftlicher und mündlicher Information über das Beteiligungsverfahren können sie sich verbindlich zur Teilnahme entscheiden. Damit gewährleistet dieses Verfahren für alle Bevölkerungsgruppen gleiche Zugangschancen. Die Arbeit am Bürgergutachten besteht aus einem Wechsel von fachlicher Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. durch Ortsbegehung, Hearing, Referate), Diskussionen (in Gruppen oder im Plenum) und Bewertungsphasen. Ein wichtiger Bestandteil des Ablaufs ist die Arbeit in Gruppen, womit die Mitwirkungsintensität erhöht wird. Offenheit der EntscheidungsträgerDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgergutachtens sollten umfassend und nicht einseitig informiert werden. Bewertungen und Entscheidungsprozesse müssen für Außenstehende transparent gemacht werden, um Zweifeln über die Gutachteraussagen vorzubeugen.
Beispiel, Literaturhinweise: Das Beispiel Stadtsanierung um das Rathaus Gürzenich, Köln dokumentiert Fischer 1991. Weitere Literatur: Bongardt/Dienel 1985; Bühler/Mayer 1990; Dienel 1978, 1990a und 199Ob; Fischer 1990; Heimann 1990; Linder/Lanfranchi/Schnyder 1992; Ohlemacher 1991; Reinert 19; Renn 1990; Stadt Solingen 1991. Runder Tisch
Der Runde Tisch sieht eine gemeinsame Beratung aller vor, die von einer Planung, einem Konflikt oder Problem betroffen bzw. mit Kompetenz zur Lösung ausgestattet sind. Runde Tische können Foren sein, um unterschiedliche Themen der Stadt-, Regional- oder Landesplanung sowie von Politik und Gesellschaft zu diskutieren und zu beraten. Ziel ist es, einen Dialog über Sachprobleme zuführen und konsensorientiert nach Lösungen zu suchen. Runde Tische als neue Form der Kommunikation von "Regierenden und Regierten"Der Begriff des "Runden Tisches" erfreut sich in jüngster Zeit - nicht zuletzt ausgelöst durch die gesellschaftspolitische Bedeutung, die Runde Tische zu Beginn der 90er Jahre in Polen, Ungarn, der CSFR, der DDR hatten - großer Beliebtheit und deckt ein breites Spektrum ab, das vom Bemühen um lokalen Dialog bis zur Bewältigung gesellschaftlicher Krisensituationen reicht. Übergänge zu anderen Beteiligungs- und Kooperationsformen (siehe Stichworte: Gleichberechtigung aller beteiligten GruppenDa der Teilnehmerkreis eines Runden Tischs nicht demokratisch legitimiert ist, können die erarbeiteten Vorschläge nicht Entscheidungen der Parlamente ersetzen. Jede am Tisch vertretene Interessensgruppe sollte, unabhängig von ihrer (politischen oder ökonomischen) Stärke durch die gleiche Anzahl von Personen mit Stimmrecht vertreten sein. Das bringt auch optisch den Grundsatz der Gleichberechtigung zum Ausdruck. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten in den Gruppen und Organisationen, die sie vertreten, Gewicht haben, damit die von ihnen mitgetragenen Entscheidungen auch außerhalb des Runden Tisches nachvollzogen werden (können). Wo immer politische Entscheidungsbefugnisse tangiert sind, müssen deshalb einflussreiche Politikerinnen und Politiker an der Arbeit des Runden Tisches beteiligt werden. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit, die für die Idee des Runden Tisches wirbt, ist unerlässlich.
Beispiele, Literaturhinweise: Die Durchführung eines Runden Tisches zur Standortfindung einer Reststoffdeponie in Bremen stellen Wiedemann/Claus/ Gremmler 1994 dar. Weitere Runde Tische fanden im Rahmen von Mediationsverfahren (siehe Stichwort: Mediation) statt. Schriftliche Befragung
Unter der schriftlichen Befragung wird hier die Versendung oder Verteilung von Fragebögen mit der Bitte um Beantwortung verstanden (siehe dazu auch die anderen Erhebungsformen, z. B. Stichwort: Interview). Ermitteln von GrundlagendatenDie schriftliche Befragung kann dazu dienen, gebietsbezogene Informationen zu erhalten, die aus den sonstigen zur Verfügung stehenden Datenquellen (z.B. amtliche Statistiken) nicht zu erschließen sind. Es handelt sich dabei vor allem um Grundlagendaten. Weitergehende Informationen, insbesondere über Einstellungen und Bewertungen lassen sich so nur schwer ermitteln und bedürfen (im Planungszusammenhang) anderer Erhebungsmethoden. Fragebogen verständlich gestalten und Interesse wecken, ihn auszufüllenFür eine erfolgreiche Befragung ist wichtig, dass der Fragebogen und die einzelnen Fragen leicht überschaubar, interessant und verständlich formuliert sowie zügig zu beantworten sind. Ein Begleitschreiben sollte den Befragten im wesentlichen drei Aspekte erläutern: erstens den Sinn der Untersuchung, zweitens die Wichtigkeit der Meinungsäußerung der Befragten für den Erfolg des Planungsvorhabens und drittens die Art und Weise der Verwendung der Ergebnisse (verbunden mit der Zusage, die Daten vertraulich zu behandeln) (vgl. Schnell/Hill/Esser 1989).
Beispiele, Literaturhinweise: Schriftliche Befragungen wurden bislang zumeist in Sanierungsgebieten durchgeführt. Eine Kombination von schriftlicher Befragung mit anderen Erhebungs- und Beteiligungsformen fand z. B. im Wohngebiet NeustadtSüd statt, wo die schriftliche Befragung zur Stadtteilentwicklung durch Gespräche mit Passanten und durch zwei Bürgernachmittage ergänzt wurde (vgl. Joppke/Kuklinski 1993). Teledemokratie
Unter "Teledemokratie" werden alle Verfahren verstanden, die moderne Kommunikationstechnologien zur Information der Bevölkerung, zur Erhebung von Daten oder zur Abstimmung über Maßnahmen nutzen. Die Möglichkeiten reichen von der aufwendigen nationalen Volksabstimmung per Knopfdruck über Verhandlungen in Audiokonferenzen bis zur einfachen Information der Bevölkerung durch Telefonanrufbeantworter (vgl. Linder u. a. 1992). Teledemokratie auch für Deutschland?Seit den 60er Jahren wird besonders in den USA über derartige Verfahren diskutiert. In Deutschland fanden sie bislang keinen Eingang in die Planung, so dass ihre Nutzbarkeit und Effektivität über Pilotprojekte und Experimente zu prüfen wäre. Der Gefahr sozialer Diskriminierung und Manipulation frühzeitig entgegenwirkenBei der Fülle der technischen Möglichkeiten muss besonders darauf geachtet werden, dass sie nicht nur wegen ihres Vorhandenseins, sondern zweckorientiert eingesetzt werden. Es kommt also vor allem darauf an, den Sinn solcher Experimente sowie Bedürfnisse und Möglichkeiten der Adressaten im Auge zu behalten. Wichtig ist, dass sie mit bereits bestehenden Informations- und Mitwirkungsformen verknüpft werden bzw. darauf aufbauen und möglichst einfach in ihrer Anwendung und Handhabung sind, um soziale Diskriminierung zu vermeiden.
Beispiele, Literaturhinweise: Zu dem Beispiel Bürgerinformationsprojekt "Choice for 76" in der Region New York City Anfang der 70er Jahre vgl. Linder u. a. 1992. Zu neueren überlegunge zur Nutzung von "Consensus Information Technology" in den USA: Zotti 1991 Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen dienen dazu, über Planungs- und Entwicklungsvorhaben zu berichten oder aktuelle Fragen und Problemstellungen zu diskutieren. Diese Form wird vielfach bei Bürgerversammlungen und Erörterungen gewählt. Informieren und Meinungen austauschenVortrags- und Diskussionsveranstaltungen bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich gezielt über spezielle Themen zu informieren und Meinungen mit Fachleuten sowie untereinander auszutauschen. Fachleute können diese nutzen, um Planungs- und Entwicklungsvorhaben zu erläutern. Sie können mit dieser Veranstaltung Aufmerksamkeit wecken und aktuelle Probleme thematisieren. Auch Bürgerinnen und Bürger können in Eigeninitiative Vorträge und Diskussionen veranstalten, um eigene Anliegen zu vermitteln und zu erörtern. Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen haben zumeist einen unverbindlichen und informierenden Charakter und eignen sich als "Schnupperveranstaltungen" - zur Ergänzung des Spektrums sonstiger öffentlicher Fragestunden, Anhörungen und Erörterungen (siehe Stichworte: Den Dialog mit dem Publikum suchenDas Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen ist stark davon abhängig, ob die Thematik "bürgernah" und in verständlicher Form aufbereitet und vorgestellt wird. Der Einsatz von Medien (z. B. Dias, Schaubilder, anschauliche Pläne) kann dies unterstützen. Wer den Dialog mit dem Publikum sucht, wird eine einseitige (autoritäre) Veranstaltungsführung vermeiden und sich um einen kommunikativen Ablauf bemühen.
Literatur: ASG 1990; Buchenauer 1988; Deutscher Ausschuß... (Hg.) 1981; Holl/Reuß (Hg.) 1987. Wurfsendung und Aushang
Wurfsendungen und Aushänge weisen auf Termine und Veranstaltungen hin oder informieren über aktuelle Themen, Planungen und Entwicklungsvorhaben. In beiden Fällen sind sie zumeist Bestandteile umfassender, andere Mittel einbeziehender Beteiligungsangebote. Wichtige Informationsmittel begleitend zum BeteiligungsprozessWährend des gesamten Planungs- und Entwicklungsprozesses dienen Wurfsendungen und Aushänge als ein wichtiges Informationsmittel. Sie halten bestimmte Themen im Bewusstsein oder erinnern an Termine. Sie haben Verweis-, Hilfs- und Ergänzungsfunktionen. Ihr Sinn und Erfolg ergeben sich erst durch die Aktivitäten, auf die sie verweisen: Ist das Thema der Bürgerversammlung schlecht gewählt, wird die beste Informationskampagne wirkungslos bleiben. Einfache, eingängige GestaltungWurfsendungen und Aushänge sollten eine klare Aufmachung und einen leicht verständlichen und schnell erfassbaren Inhalt aufweisen. "Textwüsten" finden kein Interesse. Photos, Bilder oder Karikaturen sowie eine interessante Überschrift bieten sich als Blickfang an. Der Bezug zur Gesamtkampagne bzw. zu den sonstigen Beteiligungsaktivitäten soll unmittelbar erkennbar sein (Logo, Layout). Wurfsendungen und Aushänge sollten sich deutlich von der "Konkurrenz" kommerzieller Werbung abheben. Da das eigene Budget einen vergleichbaren Aufwand meistens nicht gestattet, ist in der Regel ein anderer Weg erfolgversprechender: Es gilt, sehr zielgenau Orte und Gruppen mit den Informationen zu treffen. Durch Kooperation mit Vereinen etc. vor Ort lassen sich Streuverluste verringern. Zugleich können so Räume zum Aushängen genutzt werden (Hauseingänge, Vereinsräume, Läden), in denen keine werbende Konkurrenz auftritt.
Literaturhinweise: Eybe/Niggemann o. J.; Henckel/ Knieling/Sinning 1993; Keil/Ronnenberger 1991 und 1993; Planerladen 1992. Zielgruppenbeteiligung
Die Zielgruppenbeteiligung ist dazu da, unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen (wie z. B. Frauen, Kinder, ausländische Bewohnerinnen und Bewohner, alte Menschen, Arbeitslose,) durch gruppenspezifisch ausgerichtete Angebote und durch Motivations- und Animationsarbeit die Möglichkeit zu geben, eigene Bedürfnisse in Planungsprozesse einzubringen und diese selbstbewusst nach außen zu vertreten. Zielgruppenbeteiligung als Grundlage für die Beteiligung aller PlanungsbetroffenenDie Zielgruppenbeteiligung nutzt verschiedene, zur Beteiligung der jeweils Angesprochenen geeignete Formen und Verfahren. Diese speziell ausgerichtete Form der Beteiligung kann für eine große Bandbreite unterschiedlicher Gruppen sinnvoll und notwendig sein, z. B. für Frauen, Kinder, jugendliche, alte Menschen, Arbeitslose, ausländische Bewohnerinnen und Bewohner, Alleinerziehende etc. Allerdings sind diese Gruppen weder klar gegeneinander abgrenzbar noch in sich homogen, sondern durch Überschneidungen und innere Differenzierungen gekennzeichnet. Vorrangig das Selbstbewusstsein und die Handlungsfähigkeit fördernDie Dauer des Beteiligungsprozesses ist von entscheidender Bedeutung für die Zielgruppenarbeit. Eine zeitlich begrenzte, projektbezogene Beteiligung ist zur Beteiligung benachteiligter Bevölkerungsgruppen oft weniger geeignet, da diese erst lernen müssen, ihre Interessen zu artikulieren.
Beispiele, Literaturhinweise: Ein Beispiel zur Beteiligung von Kindern am Rückbau der Gelsenkirchener Straße in Herne 1992 findet sich in Apel/Pach 1993. Weitere Literatur zur Beteiligung von Kindern an Planungsprozessen: Bachmann 1993; Bochnig 1992; Sannemüller 1993; Schubert 1993; Stadt Sarstedt (Hg.) 1992; Stiftung Mitarbeit (Hg.) 1993. ZukunftswerkstattIn der "Zukunftswerkstatt bemühen sich Bürgerinnen und Bürger gemeinsam, wünschbare, mögliche, aber auch vorläufig unmögliche Zukünfte zu entwerfen und deren Durchsetzungsmöglichkeiten zu überprüfen" (JungklMüllert 1981, S. 21). Charakteristisch ist die Gliederung des Ablaufs in drei Phasen:
Mit Phantasie Ideen entwickelnZukunftswerkstätten können dazu dienen, konkrete Problemlösungen für Planungen zu entwickeln, langfristige Perspektiven für die Arbeit in Gruppen und Organisationen zu erarbeiten, Resignation und Apathie zu überwinden und damit Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren, sich an Planungsprozessen zu beteiligen. Dabei kommt vor allem dem scheinbaren Umweg der Phantasiephase eine wichtige Funktion zu - gibt sie doch Anstoß, die bislang gewohnten Muster (Was ist das Problem, was die Lösung?) in Frage zu stellen und nach bislang nicht verfolgten Wegen zu suchen. Offenes, kreatives und selbstbestimmtes Arbeiten - methodisch unterstützenDie Arbeitsform der Zukunftswerkstatt erfordert unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis. Eine aufgelockerte Arbeitsatmosphäre und die Möglichkeit, sich persönlich kennen zu lernen, können dazu beitragen. Um Kreativität freizusetzen (eine wesentliche Qualität von Zukunftswerkstätten), ist eine Kombination von intuitiv-kreativen Arbeitsphasen mit rational-analytischen wichtig.
Beispiele, Literaturhinweise: Zukunftswerkstätten finden in der Praxis zu den unterschiedlichsten Themen statt. Ein Beispiel aus der Stadtentwicklung ist die Zukunftswerkstatt "Freising - eine Stadt mit Zukunft?" (vgl. Sellnow 1990). |