Bürgerschaftliche Zwischennutzung in der schrumpfenden Stadt – Funktionen und Fördermöglichkeiten

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Kontakt:

  • Tobias Habermann, Diplom-Politologe, ist Quartiersmanager im Urban II-Gebiet im Leipziger Westen. Postanschrift: Urban-KompetenzZentrum, Rietschelstraße 2, 04177 Leipzig; Tel. 0049 341 8705938,

    qm@leipziger-westen.de

  • Dr. Susanne Heydenreich, Diplom-Sozialgeographin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Geographischen Institut der Universität Leipzig. Postanschrift: Universität Leipzig, Fakultät für Physik und Geowissenschaften, Institut für Geographie, Johannisallee 19a, 04103 Leipzig; Tel. 0049 341 9738616,

    heyde@rz.uni-leipzig.de 


Einleitung

Stadtentwicklungsplanung unter Schrumpfungsbedingungen muss Wege finden, mit geringen Eigenmitteln und vor einer sich ausdünnenden Förderkulisse mit einem Überschuss an Flächen und Gebäuden so umzugehen, dass die Stadt als Ganzes funktionsfähig und lebenswert bleibt. Die Überstände können zu großen Teilen weder sich selbst überlassen bleiben, noch einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Die Suche nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten ist der nahe liegende Ausweg. Bürgerschaftliche Zwischennutzung ist dabei eine der Möglichkeiten, brach gefallenen Flächen zu vitalisieren.
In diesem Zusammenhang wird Bürgerbeteiligung zu einem ganz neuen Konzept. Es geht nicht länger nur darum, die von professionellen Planungsakteuren erarbeiteten Entwicklungskonzepte mit den Vorstellungen der betroffenen Bewohner in Einklang zu bringen. Im Zuge bürgerschaftlicher Zwischennutzungsprojekte wird der Bürger selbst zum bestimmenden Akteur, der dort einspringt, wo Kommunen und Eigentümer bzw. Investoren, erstere mangels Mitteln und Zugriffsmöglichkeiten, letztere mangels Rentabilität, nicht länger im gewohnten Umfang handlungsfähig sind. Im Rahmen eines solchen Governance-Modells eröffnet sich ein ganz neuer Freiraum, der Chancen bietet, aber auch die Gefahr der Überforderung mit sich bringt.
Bürgerschaftliche Zwischennutzung kann ohne jede kommunale Unterstützung ablaufen. Es gibt jedoch mittlerweile Ansätze, die versuchen, dieses Konzept in den Planungsprozess zu integrieren und seine Potentiale gezielt zu nutzen. Der Beitrag zeigt anhand zweier Beispielprojekte aus Leipzig, wie bürgerschaftliche Zwischennutzung aussehen und welche Effekte sie im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses entfalten kann. Aufbauend auf diesen Erfahrungen und Erkenntnissen werden Hinweise gegeben, wie derartige Projekte gezielt unterstützt werden können, um mit ihrer Hilfe negative Schrumpfungsfolgen in neue Potentiale zu verwandeln.


Zwischennutzung und bürgerschaftliche Zwischennutzung: Abgrenzung und Formen

Zwischennutzung bedeutet in der allgemeinsten Definition, dass ein nicht mehr zu seinem ursprünglichen Zweck genutztes Grundstück oder Gebäude zeitweise einer anderen Nutzung zugeführt wird. Manche Autoren engen diesen Bedeutungsspielraum weiter ein, indem sie als Zwischennutzungen nur solche Nutzungen bezeichnen, die sich sowohl von der ursprünglichen wie auch von der nachfolgenden Verwendung der Immobilie unterscheiden, oder indem sie darauf verweisen, dass sich bei einer Zwischennutzung weder der Eigentümer noch das Planungsrecht ändern (BBR 2004, S. 4). Hier soll jedoch die allgemeinste Definition Verwendung finden, weil es erstens durchaus Zwischennutzungen gibt, die sich als langfristig tragfähig erweisen und zu dauerhaften Nutzungen werden, und weil zweitens durch die Novellierung des Baugesetzbuches 2004 (§ 9, Abs. 2) die Möglichkeit eines Baurechts auf Zeit geschaffen wurde, mit dem Zwischennutzungen auf eine eigene planungsrechtliche Grundlage gestellt werden können, ohne dass dadurch die für das Grundstück langfristig gewünschte spätere Nutzung erschwert wird (Kunze 2004, S. 56).
Zwischennutzung gibt es in den unterschiedlichsten Formen. Angesichts des häufig anzutreffenden Wildwuchses illegaler Nutzungen bietet sich zunächst eine Unterscheidung in formelle und informelle Zwischennutzungen an. Letztere sind weitaus häufiger und in Form von Trampelpfaden, wilden Parkplätzen, Treffpunkten von Randgruppen oder ungeordneten Müllablagerungen überall anzutreffen. Sie können sowohl positive als auch negative Effekte haben, sind aber allesamt nicht legal, da sich die informellen Nutzer ohne vertragliche Grundlage und damit ohne Einverständnis des Eigentümers der Fläche bemächtigen. Sie sind von diesem allenfalls geduldet. Diese Arten der Nutzung sind zum Teil Folgen von Handlungen, die das soziale Gefüge der Stadt stören und daher in deren integrierten, offiziell genutzten Räumen nicht geduldet werden (z.B. illegale Müllentsorgung, Drogenhandel und -konsum). Zum Teil sind sie aber auch Ausdruck eines Raumbedarfs, der anderswo einer Verdrängung unterliegt, obwohl die ihm zugrunde liegenden handlungsleitenden Motive gesellschaftlich akzeptiert sind (z.B. der Wunsch nach kurzen Wegeverbindungen oder nach einem wohnungsnahen Parkplatz). In diesem Sinne werden illegale Zwischennutzungen zu einem Ausweichraum für Bedürfnisse, die anders nicht befriedigt werden können, die aber teilweise durchaus ihre Berechtigung haben und deren Integration in das baulich-räumliche Gefüge der Stadt noch aussteht.
Formelle Zwischennutzungen dagegen beruhen auf einer vertraglichen Abmachung zwischen Eigentümer und Nutzer. Der Vertrag regelt vor allem Art und Dauer der Nutzung, Nutzungsentgelt, Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen. Ebenso wie die informellen sind die formellen Nutzungen ihrer Art nach äußerst vielfältig. Die Palette reicht von Parkplätzen, Werbetafeln oder Imbissbuden über Bürgergärten bis zu großen gastronomischen und kulturellen Projekten, die, wie z.B. im Fall des Münchner Kulturparks Ost auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Kartoffelprodukte-Herstellers Pfanni, ganze Baublocks umfassen können. Einen Sonderfall der formellen Zwischennutzung stellen Flächen dar, die vom Eigentümer selbst temporär gestaltet oder genutzt werden. Ein Beispiel sind gesicherte Brachflächen, die z.B. in Form einer umzäunten Rasenfläche ihrer weiteren Verwendung harren.
In der aktuellen Stadtentwicklungsplanung spielen unterschiedliche Formen der legalen Zwischennutzung eine Rolle. Als wegweisend kann das Leipziger Modell der Gestattungsvereinbarung gelten, das es der Kommune ermöglicht, private Grundstücke für die Stadtplanung zu mobilisieren (Fieseler 2002, Heck 2004). Dabei stellen private Eigentümer ihre Grundstücke für einen bestimmten Zeitraum der Stadt zur Verfügung, die daraus eine öffentlich nutzbare temporäre Grünfläche macht. Doch auch Flächen, die nicht von der Kommune, sondern von Bürgern gestaltet werden (sollen), werden in zunehmendem Maße in die Stadtentwicklungsplanung integriert. Ein Beispiel ist der Konzeptionelle Stadtteilplan Leipziger Osten (Stadt Leipzig, 2003), der für das gründerzeitliche Quartier Neuschönefeld mit seinen zahlreichen ruinösen Gebäuden und Brachflächen einen "Wandel auf der Parzelle" vorschlägt, bei dem Anwohner und andere Interessierte auf dazu ausgewiesenen Flächen auf eigene Kosten und Haftung Gestaltungen durchführen können.
Dieser Zwischennutzung "von oben" steht die "von unten" gegenüber, bei der die Initiative von Bürgern ausgeht. An diesen von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Initiativen ist die Kommune nachrangig oder gar nicht beteiligt. Diese Projekte entspringen unmittelbar einem Bedürfnis vor Ort und werden ausschließlich durch Eigenengagement voran gebracht. Gerade das macht sie so wertvoll für die Stadtentwicklung. Diese Art von Projekten wird im vorliegenden Beitrag als bürgerschaftliche Zwischennutzung bezeichnet und anhand zweier Beispiele einer weiteren Analyse unterzogen.
Bürgerschaftliche Zwischennutzungen werden in den meisten Fällen von einer Gruppe von Personen durchgeführt, die ein Fläche gemeinsam für einen bestimmten Zweck umgestalten und nutzen. Seltener sind es Einzelpersonen, die Flächen übernehmen. Üblicherweise sind die Flächen solcher Initiativen von ihrer Zugänglichkeit her als halböffentliche Räume zu verstehen, da sie aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht vollständig der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können, jedoch nicht nur den Betreibern, sondern auch deren Gästen offen stehen. Viele Initiativen nutzen ihre Flächen auch für öffentliche Veranstaltungen oder lassen zu bestimmten Zeiten und unter Aufsicht auch eine Nutzung durch die Allgemeinheit zu. Genauso können bürgerschaftliche Zwischennutzungen aber auch private Räume entstehen lassen, die ausschließlich von einigen wenigen Personen genutzt werden und ihrer Art nach auch nicht auf eine öffentliche Wirkung zielen. Ein Beispiel hierfür sind private Gärten oder Parkplätze.
Bürgerschaftliche Zwischennutzung kann sowohl auf Flächen als auch in Gebäuden stattfinden. Der zweite Fall ist der weitaus kompliziertere, weil hier zahlreiche baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen, um die Nutzung legal durchführen zu können. Faktisch bedeutet das, je nach Art und Zustand des genutzten Gebäudes, einen hohen finanziellen Aufwand, der oftmals durch Sponsoring abgedeckt wird. Besonders ehemalige Fabrikanlagen erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit für gastronomische und kulturelle Zwecke, aber auch als Sportanlagen und für Wohnzwecke. Weil es sich hierbei um eine schon länger andauernde Entwicklung handelt, ist bei vielen Projekten bereits abzusehen, dass sich ehemalige Zwischennutzungen zu Dauernutzungen entwickeln, die sich aus nicht kommerziellen Anfängen heraus langsam verselbständigen und zu einer endgültigen, dann auch kommerziell erfolgreichen Umnutzung werden. Ein Beispiel hierfür ist die Leipziger Baumwollspinnerei, die seit nunmehr 10 Jahren sukzessive zu einem Lebens- und Arbeitsort vor allem der Kunstszene umgenutzt wird (www.spinnerei.de). In jüngerer Zeit gab und gibt es viele Projekte in stillgelegten Wohnhochhäusern, die aufgrund ihres guten Bauzustandes und geklärter Eigentumsverhältnisse vergleichsweise unkompliziert zwischengenutzt werden können. Beispiel hierfür sind das "Hotel Neustadt" in Halle oder die Aktivitäten in den leer stehenden Wohnhochhäusern am Leipziger Brühl im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Heimat Moderne" (www.hotel-neustadt.de und www.heimatmoderne.de). Einfacher sind jedoch Zwischennutzungen auf Freiflächen, die auch in der stadtplanerischen Diskussion im Vordergrund stehen. Bürgerschaftliche Zwischennutzungen, die in der Regel über geringe personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen verfügen, lassen sich deshalb vor allem auf Flächen und weniger in Gebäuden finden.
Zwischennutzungen können kurz-, mittel- oder langfristig angelegt sein. Es klang bereits an, dass sie sich durchaus zu dauerhaften Nutzungsänderungen entwickeln können, womit sich die Grenze zwischen Zwischennutzung und Nutzungsänderung verwischt. Genau das ist auch für viele der Freiflächengestaltungen auf Brachen schrumpfender Städte zu erwarten. Es ist nicht anzunehmen, dass all diese Flächen in Zukunft wieder bebaut werden, im Gegenteil, die Bevölkerungsprognosen lassen eher vermuten, dass der Bedarf an Wohn- und Gewerberaum auch bei steigenden Flächenansprüchen der einzelnen Bewohner insgesamt eher sinkt. Viele der Freiflächen werden also dauerhaft als solche erhalten bleiben – es ist nur fraglich, ob die temporären Nutzungen diesen langen Zeitraum überhaupt überstehen können. Zwischennutzung in der schrumpfenden Stadt wird wohl in vielen Fällen heißen, dass nicht eine neue, kommerzielle Dauernutzung die Interimsnutzung verdrängt, sondern dass die zwischenzeitliche Nutzung ausläuft, ohne dass eine Nachnutzung gefunden wird.


Bürgerschaftliche Zwischennutzung: Zwei Beispiele aus Leipzig

Der Solidago e.V. in Leipzig-Schönefeld

Der  Solidago e.V. ist ein Verein, der sich eigens zu dem Zweck gegründet hat, in Leipzig-Schönefeld eine ungenutzte Fläche zu einem Aufenthalts- und Lernort für Kinder- und Jugendliche umzugestalten. Die Initiative ging von Lehrenden und Studierenden des Instituts für Geographie der Universität Leipzig aus, mittlerweile wird das Projekt jedoch auf privater Basis weiterbetrieben. Ziel ist es, zusammen mit Kindern und Jugendlichen aus dem Viertel auf der Fläche Projektarbeiten durchzuführen und damit eine fortlaufende Gestaltung zu erreichen. Damit soll den Kindern und Jugendlichen nicht zuletzt eine Möglichkeit geboten werden, sich mit den Schrumpfungsprozessen aktiv auseinander zu setzen. Sie sind in ihrem Alltag laufend mit den Folgen der Schrumpfung konfrontiert, sei es durch die anhaltenden Wegzüge, die Lücken in die Freundesnetzwerke reißen, sei es durch die immer zahlreicher werdenden Ruinen und Brachflächen, die sie auf ihren täglichen Wegen passieren.
Im Solidago-Projekt wurden zusammen mit einer betreuten Jugendwohngruppe eine Benjes-Hecke angelegt, eine Sitzgruppe gebaut und mit einer kirchlichen Kindergruppe bemalt und mit Schule, Hort und Jugendklub jeweils Projekttage zum Thema Natur in der Stadt durchgeführt, wobei ebenfalls spezielle Anpflanzungen, z.B. historischer Getreidearten oder eines Steppenbeetes, angelegt wurden. Durch diese Aktivitäten präsentiert sich die Fläche heute als ein naturnaher Garten mit Sitzgelegenheit, während sie zuvor eine zur illegalen Müllentsorgung genutzte zugewucherte Brachfläche war.
Das Projekt versucht, die Fläche überwiegend von Kindern und Jugendlichen gestalten zu lassen, weil diese sonst selten die Möglichkeit haben, in konstruktiver Weise am Stadtbild mitzuwirken. Die Idee, dass sich Kinder und Jugendliche ihren eigenen Treffpunkt nach ihren Bedürfnissen selbst schaffen können, ist jedoch nicht vollständig aufgegangen, weil Produzenten und Nutzer des Raumes nicht die selben sind. Das Gelände dient als Anschauungs- und Arbeitsprojekt für die Arbeit von Jugendgruppen, und die Teilnehmer der einzelnen Bau- und Gestaltungsprojekte sind oft begeistert bei der Sache und haben schöne Anlagen geschaffen, eine dauerhafte Nutzung des Geländes durch diese Kinder und Jugendlichen hat sich daraus jedoch nicht ergeben. Es wird jedoch von anderen Jugendlichen als regelmäßiger Treffpunkt genutzt und erfüllt somit einen etwas modifizierten Zweck.
Die finanziellen Möglichkeiten des Betreibervereins und der meisten teilnehmenden Organisationen sind äußerst beschränkt, daher ist das Gesamtbudget für die bisherigen drei Jahre Laufzeit immer noch dreistellig. Die mangelnde Liquidität wird ausgeglichen, indem mit einfachsten Materialien gearbeitet wird, die zudem häufig als Schenkung oder Materialspende an den Verein gelangen. Alte Materialien vom Sperrmüll oder aus Privatbeständen werden wieder verwendet, z.B. nicht mehr gebrauchte Stuckbögen als Beeteinfassungen. Vieles wird auch selbst gebaut, so etwa die Pflanzgefäße, die Sitzgruppe und das Wetterdach. Strom und Wasser werden bei Bedarf von Anwohnern spendiert, die meisten Pflanzen und Sämereien wurden mit Hilfe privater Gärtner und des botanischen Gartens kostenlos zusammengetragen. Arbeitsgeräte werden grundsätzlich ausgeliehen und nicht gekauft. All diese Aktivitäten des Geldsparens haben den Nebeneffekt, dass sie Netzwerke aktivieren, weil nicht nur die unmittelbar Projektbeteiligten mitarbeiten, sondern darüber hinaus zahlreiche weitere Personen als Unterstützer tätig werden, von denen ein Teil dem Projekt dauerhaft verbunden bleibt.
Der Verein ist regelmäßig auf dem alljährlichen Stadtteilfest und dem Weihnachtsmarkt vertreten, um über den Projektverlauf zu informieren, mit Schönefeldern ins Gespräch zu kommen und nicht zuletzt, um über Verkaufsaktionen ein gewisses Budget zu erwirtschaften.
Das Konzept der Gestaltung und das Erscheinungsbild der Fläche stoßen im Stadtteil auf eine breite positive Resonanz. Dadurch, dass mit Kirche und Schule wichtige Multiplikatoren als Kooperationspartner gewonnen wurden, ist die lokale Bekanntheit des Projektes hoch. Auch wenn es im Lauf der Jahre zu einigen kleineren Zerstörungen und wiederholten illegalen Müllablagerungen auf der Fläche kam, ist die Gesamtanlage doch immer noch intakt. Es finden sich sogar regelmäßig Anwohner, die im Sommer zum Gießen der Beete vorbeikommen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass mit der Gestaltung der Fläche ein unschöner Makel im Stadtbild beseitigt wurde, dass die Fläche auf vielfältige Weise in den Stadtteil re-integriert wurde und dass sich rund um die Anlage ein loses soziales Netzwerk etabliert bzw. verstärkt hat, dass es ohne das Projekt in dieser Form nicht geben würde.

Die Bürgergärten in Leipzig-Lindenau

Ausgehend von einem privaten Wohnprojekt ist im Lindenauer Stadtteilverein (Bürgerverein) die Idee entstanden, Brachflächen als neuen privaten Raum zu nutzen. Begonnen wurde auf einer ca. 8.000 qm großen verwahrlosten und vermüllten Brachfläche, die mitten in einem gründerzeitlich geprägten Wohngebiet liegt. Durch Zwischennutzung der Fläche durch Privatpersonen sollte eine Aufwertung des Areals erreicht und gleichzeitig, durch die Aktivitäten des Vereins sowie von Kulturschaffenden, dieses wieder in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Anwohnern wurde dadurch eine neue Möglichkeit geschaffen, ihre Freizeit im unmittelbaren Umfeld zu gestalten. Ziel des Projektes war dabei nicht nur die Schaffung von dauerhaftem Grün, sondern eine stadträumliche und soziale Aufwertung des Gebietes, um langfristig neue Wohnmodelle in diesem Gebiet zu etablieren.
 Der Bürgerverein hat mit den verschiedenen privaten Grundstückseigentümern der Fläche kostenlose unbefristete Nutzungsvereinbarungen getroffen, die es dem Verein ermöglichten, die Flächen als Nachbarschaftsgarten oder ähnliches zu nutzen.
Bei der Umsetzung der baulichen Tätigkeiten halfen u.a. Freiwillige vor Ort, BürgerInnen aus dem Stadtteil, Jugendliche sowie Mitglieder des Bürgervereins, die im Rahmen eines zweiwöchigen internationalen Baulagers verschiedene Baumaßnahmen durchführten.

Baulager in den Bürgergärten Lindenau/Foto: Roland Beer  

Das Projekt wurde von einer breiten Öffentlichkeitsarbeit (u.a. durch die tägliche Berichterstattung in der lokalen Presse, drei TV-Berichte [Arte, ZDF, Leipzig Fernsehen]) begleitet, durch die über das Projekt informiert und weitere Bürger zum Mitmachen motiviert wurden. Insgesamt konnten zehn Nutzergruppen (im Durchschnitt 5 Personen) gefunden werden, die auf einem von ihnen gewählten Teilstück der Brachfläche Gärten gestalteten.
In einem zweiten Baulager konnte ein zweistöckiges "Rad-Haus" (Fahrradselbsthilfewerkstatt) sowie Sanitäreinrichtungen für ein geplantes Gartencafé errichtet werden und weitere Gestaltungsmaßnahmen auf der Gesamtfläche erfolgen. Des Weiteren ist eine stadtteiloffene Holzwerkstatt und ein Bergelager für Baumaterial entstanden.
Zu Beginn des Projektes war der Stadtteilverein die treibende Kraft in dem Projekt. Im Rahmen eines Selbstorganisationsprozesses, in dem die Gartennutzer sich eine eigene Hausordnung erarbeitet haben, wurde auch eine neue Organisationsform gefunden, in der die Nutzer nun ihre Ziele und Probleme selbst bearbeiten. Dadurch ist die "Betreuung" durch den Verein und andere Förderinstitutionen nicht mehr notwendig. Ausgangspunkt der Selbstorganisation war die Vielfältigkeit der Nutzung der eigenen "Parzelle" und des Gemeinschaftsbereiches. Heute reicht die Nutzung der Fläche vom Gärtnern und Relaxen im Grünen über Spielen und kreatives Bauen bis hin zu Geburtstags- und Einschulungsfeiern.
Neben einer Förderung über das EU-Programm URBAN II trug sich das Projekt zum überwiegenden Teil durch ehrenamtliche Tätigkeit und Sachspenden.


Bürger als Entwickler: Welche Effekte bringt bürgerschaftliche Zwischennutzung im Stadtentwicklungsprozess?

Welche Bedeutung kann man nun den bürgerschaftlichen Zwischennutzungen beimessen? Auch wenn in der jüngsten Vergangenheit ein regelrechter Boom bei den Projekten und in der wissenschaftlichen und planerischen Diskussion darüber festgestellt werden kann, wird diese Art der Zwischennutzung niemals zum mainstream der Brachflächenrevitalisierung werden. Trotzdem birgt diese Strategie ein großes Potential, das in sinnvoller Weise genutzt werden kann. Worin besteht dieses und wie kann es sinnvoll in Wert gesetzt werden?
Zunächst einmal sorgt bürgerschaftliche Zwischennutzung dafür, dass nicht mehr genutzte Flächen erneut in das bauliche und soziale Gefüge der Stadt eingefügt werden. Der klassische Weg hierfür, die Neubebauung, kommt in vielen Städten nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung. In Leipzig und in allen anderen von Schrumpfungsprozessen betroffenen Kommunen gibt es bereits jetzt unzählige Brachen jeden Typs, von der kleinen Baulücke und den größeren Flächen in Wohn- und Mischgebieten bis hin zu großen Gewerbe- und Bahnbrachen, von denen viele verwahrlost sind und das Stadtbild empfindlich stören. Durch den anhaltenden Abriss maroder Bausubstanz erhöht sich die Zahl der brach fallenden Flächen weiterhin. Eine Wiederbebauung ist in den nächsten Jahren nur für ganz wenige dieser Grundstücke zu erwarten, die meisten werden auf absehbare Zeit keiner weiteren baulichen Nutzung zugeführt werden können. Eine Umgestaltung zu Grünflächen funktioniert zwar vor allem im Rahmen von Gestattungsvereinbarungen derzeit gut, weil die Finanzierung von Gestaltung und Pflege teilweise auf die Eigentümer der Flächen übergeht, mit der absehbaren Reduktion der Fördergelder aus diversen Stadtentwicklungsprogrammen sind jedoch die erforderlichen planenden und moderierenden Vorleistungen der Kommune nicht länger im jetzigen Umfang zu bezahlen, und auch die Fördergelder für den Abriss, die für viele Eigentümer eine Gestattungsvereinbarung erst attraktiv erscheinen lassen (die Förderzusage der Stadt ist mit der Einwilligung in eine Gestattungsvereinbarung gekoppelt), fällt voraussichtlich im Jahr 2008 weg. Es bleibt ein großer Rest an Grundstücken, für die alternative Nutzungsmöglichkeiten gefunden werden müssen. Bürgerschaftliche Zwischennutzung kann hierbei einer von mehreren Wegen sein.
Derartige Projekte "von unten" haben den Vorteil, dass sie sehr genau den Bedürfnissen der Projektbeteiligten entsprechen. Sie schaffen Platz für die Nutzungsansprüche, die vor Ort bestehen, egal, ob es sich um Gärten, Spielplätze, Hundewiesen oder Parkplätze handelt. Planungen am Bedarf vorbei sind bei dieser Art der Flächenentwicklung kaum möglich. Natürlich kommen nur die Gruppen zum Zuge, deren Fähigkeiten und Engagement ausreicht, ein solches Projekt zu verwirklichen. Von einer Bürgerbeteiligung auf einer breiten Basis kann also (auch in diesem Fall) nicht die Rede sein. Dennoch ermöglichen es bürgerschaftliche Zwischennutzungen, selbst bestimmt, kostengünstig und wohnortnah Angebote zu schaffen, die es sonst in dieser Form kaum gäbe und die nicht nur den unmittelbaren Projektbeteiligten und Nutzern zu Gute kommen, sondern die auch weitergehende Ausstrahlungseffekte haben, die letztlich der gesamten Nachbarschaft nutzen.
Bürgerschaftliche Zwischennutzung bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten, die es sonst in dieser Art und diesem Umfang nicht gibt. Die Bürger und Bürgerinnen sind hier nicht mehr nur Beteiligte, sie initiieren, gestalten, steuern und realisieren das Projekt ohne Einmischung von professionellen Planern von Anfang an selbst. Bürger schaffen Räume – auch ohne Eigentümer dieser Räume zu sein. Damit bleibt die Stadtgestaltung erstmalig nicht ausschließlich denen überlassen, die Grundstücke besitzen oder von Berufs wegen damit befasst sind. Darin liegen jedoch auch Gefahren. Bürgerschaftliche Zwischennutzung ist ein exklusives Konzept: nur wer genug Zeit und Kraft investieren kann, wer in der Lage ist, Netzwerke zu bilden und aufrecht zu erhalten, wer über die Geduld und das Wissen verfügt, die vielfältigen verwaltungstechnischen und rechtlichen Hürden zu meistern, kann Zwischennutzer werden. Damit gelingt es nur ganz bestimmten Gruppen, ihre Raumansprüche durchzusetzen und zu verwirklichen. Ein Moderationsprozess, der zwischen unterschiedlichen Interessen unterschiedlich mächtiger Bewohnergruppen zu vermitteln versucht, fehlt hier vollständig. Allerdings gibt es mittlerweile Strukturen, die dafür sorgen, einen erweiterten Personenkreis zur Zwischennutzung zu befähigen, indem entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote geschaffen wurden, etwa im Rahmen des Quartiersmanagement oder durch die Arbeit von Stiftungen (vgl. Eißner/Heydenreich 2004, Habermann/Heydenreich 2005).
Bürgerschaftliche Zwischennutzung bildet und stabilisiert lokale Netzwerke. Die meisten dieser Projekte werden von Gruppen betrieben, die sich in vielen Fällen erst zur Realisierung des Projektes bildeten. Gerade wenn ein Projekt mit einem geringen finanziellen Budget auskommen muss, wie es meist der Fall ist, werden über die unmittelbare Projektgruppe hinausgehende Unterstützungsnetzwerke aktiviert, wenn z.B. Arbeitsgeräte ausgeliehen werden, Material kostengünstig beschafft wird, bestimmte Arbeiten von Fachleuten ehrenamtlich erledigt werden. Auf diese Weise werden bestehende Strukturen gestärkt und neue Verbindungen geschaffen. Die Fläche wird so zum Kristallisationspunkt eines sozialen Netzes, das weit darüber hinausreicht und auch für andere Zwecke genutzt werden kann.
Ungenutzte Brachflächen stellen ein Imageproblem dar. Dies ist, vor allem bezogen auf das Außenimage und die Investitionsbereitschaft, in der Literatur vielfach belegt (z.B. BBR 2004). In die selbe Richtung deuten die Ergebnisse einer Umfrage zur Wahrnehmung von Brachflächen in einem von Schrumpfung und Leerstand betroffenen Leipziger Stadtteil. Es zeigt sich, dass fast alle im Viertel auftretende Typen von Brachflächen und Leerstand negativ bewertet werden. Am schlechtesten schneiden ruinöse Gebäude ab, gefolgt von wild bewachsenen Flächen, unbefestigten Parkplätzen und nicht mehr genutzten Garagenhöfen. Lediglich ungenutzte Grundstücke, die mittels einer umzäunten Rasenfläche eine Minimalgestaltung erfahren haben, erreichen eine leicht positive Bewertung 1). Die Akzeptanz für eine bürgerschaftliche Zwischennutzung, in diesem Fall die Schaffung eines Treffpunktes für Kinder und Jugendliche, ist dagegen hoch: 71,7% der Befragten befürworteten eine solche Nutzung. Damit ist belegt, dass eine Zwischennutzung zu einer positiveren Wahrnehmung des Wohnumfeldes und damit zu einer Verbesserung des Innenimages beitragen kann.
Schließlich bleibt als letzter besonderer Vorzug bürgerschaftlicher Zwischennutzungen zu erwähnen, dass sie weitgehend ohne kommunale Unterstützung ablaufen kann und damit den Bedingungen der Schrumpfung, die sich im Ressort der Stadtplanung ja auch durch einen gesteigerten Steuerungsaufwand bei geringer werdender Mittelverfügbarkeit bemerkbar macht, besonders gut angepasst ist. Typischerweise wird es im Projektverlauf durchaus zu Kontakten mit einzelnen Behörden kommen (z.B. um die Genehmigungsfreiheit gestalterischer Maßnahmen abzusichern), es braucht jedoch keine planerische Vorbereitung 2) und auch die Durchführung der Gestaltung und die spätere Instandhaltung und Pflege obliegen allein den Nutzern. Damit ergibt sich eine im Vergleich zu dauerhaften Nutzungsänderungen oder Gestattungsvereinbarungen geringere Belastung der kommunalen Stellen. Gleichwohl gibt es mittlerweile vielerorts sinnvolle Bemühungen der Behörden, bürgerschaftliche Zwischennutzungen zu unterstützen.


Unterstützungsstrategien für bürgerschaftliche Zwischennutzungen

Die praktische Arbeit an Zwischennutzungsprojekten zeigt, dass die Probleme, denen sich die Nutzer gegenübersehen, schon sehr früh beginnen. Die ersten Hürden sind das Finden eines geeigneten Grundstücks, die Ermittlung des Eigentümers und die Überzeugungsarbeit, die zu leisten ist, um das Grundstück kostenfrei nutzen zu können. Die zweite Schwierigkeit besteht im Verfassen eines geeigneten Zwischennutzungsvertrages, der alle rechtlichen Fragen in ausreichender und für beide Seiten fairer Weise abdeckt. Hierbei spielen vor allem haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle. Weiterhin müssen die Nutzer über die baurechtliche Situation bei Zwischennutzungen informiert sein, bevor sie endgültig an die Realisierung des Projektes gehen können. Auch bei den praktischen Arbeiten auf der Fläche gibt es verschiedene Punkte, bei denen Unterstützung hilfreich sein kann. Für all diese Arbeitsschritte kann z. B. im Rahmen eines Brachflächenmanagements gezielt Hilfestellung angeboten werden, mit der verhindert werden kann, dass Initiativen angesichts der Fülle praktischer Probleme und rechtlicher Unklarheiten schon im Keim ersticken.
Der Suche nach einer Fläche durch die Nutzer steht ein immer größerer Flächenüberschuss gerade in schrumpfenden Städten gegenüber. Beides zu verbinden, ist ein nahe liegender Gedanke. Entsprechend ist die Vermittlung von Brachflächen eine Aufgabe, der sich in zunehmendem Maße Kommunen, aber auch große Wohnungsunternehmen, Agenda-Gruppen oder PlanerInnen zuwenden. Brachflächenbörsen, bei denen für ausgewählte Grundstücke, deren Eigentümer sich einverstanden erklärt haben und die von ihrer Lage und Beschaffenheit her für eine temporäre Nutzung geeignet sind, Zwischennutzer gesucht werden, beginnen sich beispielsweise in Leipzig und Berlin zu etablieren. Mit solchen Modellen werden die schwierigen Schritte der Zusammenführung von Eigentümer und Nutzer in professionelle Hände gelegt und die Arbeit von Zwischennutzungsinitiativen erheblich erleichtert.
Die vertragliche Gestaltung einer Zwischennutzung kann durch das Bereitstellen geeigneten Informationsmaterials erheblich vereinfacht werden. Zentrales Element hierbei sind Musterverträge. Erfahrungsgemäß ist auch bei Versicherungsfragen Unterstützung sinnvoll. Neben schriftlichem Informationsmaterial kann hier ein Beratungsangebot, eventuell in Kooperation mit der Versicherungswirtschaft, sinnvoll sein, bei dem Detaillösungen für Einzelfälle erarbeitet werden können. Sollte aus vertrags- und/oder versicherungsrechtlichen Gründen eine Vereinsgründung notwendig sein, so kann auch hierbei Informationsmaterial helfen.
Was lässt sich im Rahmen einer Zwischennutzung überhaupt realisieren? Wann wird eine baurechtliche Genehmigung notwendig? Wie wirkt sich eine Sanierungssatzung aus? Wie steht es mit dem Nachbarschaftsrecht und was ist hinsichtlich der Baumschutzsatzung zu beachten? Auch diese Fragen muss nicht jede Projektgruppe von neuem beantworten. Deswegen gilt auch hier: Information ist schnell bereitgestellt und kann sehr gut weiterhelfen.
Schließlich geht es an die Realisierung des Projektes. Die praktischen Arbeiten bergen Schwierigkeiten in sich, vor denen früher oder später fast alle Initiativen stehen werden und für die deswegen ein vorstrukturiertes Unterstützungsangebot geschaffen werden kann. Die meisten Brachflächen haben beispielsweise weder ausreichend Mutterboden für eine gärtnerische Nutzung, noch Wasser- oder Stromanschluss. Auch hier können, vielleicht an Beispielprojekten, Musterlösungen erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Bauholz oder Setzlinge können z. B. häufig von städtischen Eigenbetrieben kostenfrei bezogen werden, Mutterboden fällt auch bei Ausschachtungsarbeiten an und kann dort in manchen Fällen kostenfrei bezogen werden. Ein Materialpool für Bau- und Gartengerätschaften ist eine weitere Möglichkeit, die Arbeit der Initiativen zu erleichtern.
Neben den genannten praktischen Unterstützungen können Kommunen, Agenda-Gruppen oder andere übergreifende Institutionen bestimmte einbettende Dienstleitungen anbieten: Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beitragen, den Gedanken der Zwischennutzung überhaupt erst bekannt zu machen. Gerade die Eigentümer in Frage kommender Grundstücke können so ermutigt werden, sich dem durch mangelnde Nachfrage hervorgerufenen Wertverlust aktiv zu stellen und sich mit einer Zwischennutzung einverstanden zu erklären. Auch potentielle Nutzer lassen sich auf diese Weise interessieren.


Fazit und Ausblick

Bürgerschaftliche Zwischennutzung ist ein viel versprechender Ansatz, der in besonderer Weise dazu geeignet ist, die Probleme in schrumpfenden Stadtteilen in Potentiale zu verwandeln. Die Potentiale liegen zum einen in der Nutzbarmachung der betroffenen Flächen, zum anderen in den neuen Akteurskonstellationen selbst. Bürgerschaftliche Zwischennutzung sorgt nicht nur dafür, dass Brachflächen wieder in das bauliche und soziale Gefüge der Stadt integriert werden, indem sie gestaltet und genutzt werden, sie schafft dabei auch Platz für besondere Nutzungen, die sonst mangels Rentabilität kaum realisierbar wären. Es ist ein ganz spezieller, durch Schrumpfung verursachter Luxus, mitten in gründerzeitlichen Wohngebieten Mietergärten, Grillplätze oder ausgedehnte Kinderspielflächen entwickeln zu können. Diese Projekte zeichnen sich darüber hinaus dadurch aus, dass sie ganz genau den Bedürfnissen der Beteiligten entsprechen, und dies ist gerade der neuen Akteurskonstellation geschuldet. Bürgerschaftliche Projekte werden von unten angestoßen, sie beruhen auf den Vorstellungen der Beteiligten und werden von diesen in Eigenregie durchgeführt. Dabei entstehen nicht nur passgenaue Anlagen, es werden, quasi nebenher, soziale Netzwerke im Quartier gebildet bzw. stabilisiert, die Identifikation mit dem eigenen Wohngebiet verstärkt sich, das Image des Gebietes verbessert sich nach innen und, bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit, auch nach außen. Zwischennutzungsprojekte machen sichtbar, dass sich im Viertel etwas tut, dass die Bewohner sich um ihr Wohnumfeld kümmern und selbst etwas Positives bewirken können.
Die vielfältigen Ansätze, die es mittlerweile zur Zwischennutzung gibt, können am besten dann unterstützt werden, wenn die Hindernisse, die solchen Projekten entgegenstehen, beseitigt werden. Dies geschieht erstens durch eine Öffentlichkeitsarbeit, mit der die Position der Zwischennutzer gestärkt wird, Eigentümer sensibilisiert werden, die Wichtigkeit solcher Initiativen herausgestrichen wird und generell der Gedanken der Zwischennutzung verbreitet wird. Zweitens ist ausreichend geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, um den Umgang mit den rechtlichen Aspekten zu erleichtern und um unwägbare persönliche Risiken, wie sie z. B. durch eine mangelnde Haftpflichtversicherung entstehen können, abzuwenden. Drittens kann Hilfe bei der praktischen Arbeit zur Verfügung gestellt werden und viertens kann der gesamte Prozess, wenn Bedarf besteht, moderierend unterstützt werden. Die Erwartungen dürfen dennoch nicht zu hoch angesetzt werden: es ist keineswegs zu erwarten, dass für jedes oder auch nur die Mehrzahl der in derartigen Brachflächenbörsen angebotenen Grundstücke eine temporäre Nutzung gefunden wird. Es ist jedoch unbedingt sinnvoll, dem Angebot einer Brachflächenbörse ein aktivierendes Instrumentarium zur Seite zu stellen, das mit geeigneter Öffentlichkeitsarbeit und einem umfangreichen Informations- und Unterstützungsangebot bürgerschaftliches Engagement generiert und befördert. Generell gilt: Zwischennutzung lässt sich nicht verordnen – sie lässt sich jedoch sehr gut fördern.


Anmerkungen:

1) Auf einer Skala von –3 (sehr negativ) bis +3 (sehr positiv) wurden folgende Werte erreicht: Ruinöses Gebäude –1,7, wild bewachsene Fläche –1,4, unbefestigter Parkplatz –0,8, nicht mehr genutztes Garagengrundstück –0,4, umzäunte Rasenfläche + 0,6. Befragt wurden im März 2003 128 Personen im Leipziger Stadtteil Schönefeld.
2) Dies gilt innerhalb der Gestaltungsspielräume, die das Baugesetzbuch lässt.


Literatur:

  • BBR Bundesamt für Raumordnung und BauwesenUNDESAMT FÜR RAUMORDNUNG UND BAUWESEN (2004) 2004 Zwischennutzung und neue Freiflächen – städtische Lebensräume der Zukunft. Bonn.
  • EIßNER C., HEYDENREICH S. (2004) Baulücke? Zwischennutzen! Ein Ratgeber für den Weg von der Brachfläche zur grünen Oase. Bonn (=Arbeitshilfen der Stiftung Mitarbeit Nr. 36)
  • FIESELER H.-G. (2002) Gestattungsvereinbarung zur befristeten Nutzung von Baulücken. In: Sanierungsratgeber Leipzig 2002, S. 26-31
  • HABERMANN T., HEYDENREICH S. (2005) Bürgerschaftliche Zwischennutzungsprojekte – Vorschläge für unterstützende Maßnahmen aus Nutzersicht. In: Planerin 03/2005, S. 46/47
  • HECK A. (2004) Gestattungsvereinbarungen als Handlungsinstrument der Stadtentwicklung. In: Deutscher Rat für Landespflege: Erhaltung und Verbesserung von Freiraumqualitäten bei gleichzeitiger innerstädtischer Verdichtung. Tagungsband, Leipzig, S. 28ff.
  • KUNZE R. (2004) Baurecht auf Zeit. Neue Möglichkeiten durch das Baugesetzbuch 2004. In: Planerin 03/2004, S. 56/57
  • STADT LEIPZIG, DEZERNAT FÜR STADTENTWICKLUNG UND BAU (2003) Konzeptioneller Stadtteilplan Leipziger Osten (=Beiträge zur Stadtentwicklung 38)

Internetquellen: